Gesundheitskarte

Online-Tests liegen gut im Plan

Eine erste Zwischenbilanz aus der Testregion Nordwest lässt hoffen, dass Selbstverwaltung und Ärzten zunächst keine Sanktionen aus dem E-Health- Gesetz drohen. Bis Ende Februar sollen laut gematik 80 Prozent der 500 Testpraxen aktiv an der Telematikinfrastruktur teilnehmen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Der Abgleich der Versichertenstammdaten ist die erste Online-Anwendung der Gesundheitskarte und ihrer Datenautobahn.

Der Abgleich der Versichertenstammdaten ist die erste Online-Anwendung der Gesundheitskarte und ihrer Datenautobahn.

© Picture-Factory / Fotolia.com

BERLIN. Trotz des holprigen Starts läuft bei den Online-Tests zur Telematikinfrastruktur (TI) nun fast alles nach Plan. Wie die gematik auf Nachfrage erklärt, wird die TI bis Ende Februar auf achtzig Prozent der Test-Teilnehmer in der Region Nordwest ausgerollt. Noch vor Ende des ersten Quartals seien dann alle Erprobungsteilnehmer – das sind immerhin 500 Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie sechs Kliniken – online. Damit wäre ein wichtiges Etappenziel, um mögliche Sanktionen für die Selbstverwaltung und letztlich auch für die Leistungserbringer zu verhindern, erreicht.

Es zählt der Juli 2018

Zwar hätten die Tests – in der Region Nordwest und Südost – nach strenger Auslegung des E-Health-Gesetzes bereits Ende Juni 2016 erledigt sein sollen (wir berichteten), doch Konnektoren und Kartenlesegeräte machten Probleme. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ließ allerdings mehrfach verlauten, dass ein stufenweiser Rollout der TI möglich sei. Wichtig ist eher der Termin 1. Juli 2018. Ab dann sollen nämlich alle Leistungserbringer an die TI angebunden sein und den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten vollziehen. Und die ersten Ergebnisse aus dem Nordwesten (mit den Bundesländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) lassen hoffen, dass dieses Ziel auch erreicht wird.

Möglich ist der zeitnahe Rollout auf alle Erprobungspraxen im Nordwesten, weil die erste Online-Anwendung, der Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) gut vorankommt. Zwischen dem 18. November und dem 9. Dezember 2016 seien über 7700 Onlineprüfungen der Versichertenstammdaten durch die 23 ersten Testpraxen und die ebenfalls bereits angeschlossene Klinik durchgeführt worden, so die gematik. Mindestens 1000 erfolgreiche Vorgänge hatte die gematik als eine der Bedingungen für den weiteren Erprobungs-Rollout festgelegt.

In weniger als 7 Sekunden erledigt

Die Zeiten für die reine Onlineprüfung der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in den Praxen wie auch die Zeiten für die Prüfungen mit Aktualisierung der Versichertenstammdaten hätten dabei unter den Vorgaben der gematik gelegen, berichtet die Betreibergesellschaft der TI. Das ist wichtig, weil die gematik durchaus weiß, dass die Akzeptanz der Gesundheitskarte und ihrer Datenautobahn in den Arztpraxen wesentlich von praxistauglichen Prozessen abhängt. Schließlich war das mehrere Minuten dauernde Ausstellen von Rezepten eines der Hauptprobleme bei den Feldtests der eGK von 2007 bis 2009.

Daher darf die Bearbeitungszeit zur Prüfung der Versichertenstammdaten inklusive der Aktualisierung nur zwischen sieben und maximal 13 Sekunden liegen – so die aktuelle Vorgabe der gematik.

Dass alle Beteiligten nun doch einigermaßen gut im Zeitplan vorankommen, belegt zudem der dritte Statusbericht der gematik zur TI (Stand 30.11.16). So befindet sich auch der Konnektor – das Gerät, das die Verbindung zur TI herstellt und die übertragenen Daten ver- und entschlüsselt – in der zweiten Testregion, dem Südosten (Sachsen und Bayern), im Zulassungstest der gematik sowie im Zertifizierungsverfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Und auch bei den Kartenlesegeräten gibt es immerhin zwei von der gematik für die Tests zugelassenen alte BCS-Terminals, die mit einem Update fit für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten gemacht werden können. Für den späteren Online-Produktivbetrieb, mit weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte oder dem elektronischen Rezept, werden allerdings neue E-Health-Kartenterminals entwickelt, wie die gematik in ihrem Bericht klarstellt. Das heißt, alle Kartenleser, die nicht zum E-Health-Terminal umgewandelt werden können, müssen spätestens dann ausgetauscht werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Wolfgang P. Bayerl 03.02.201718:19 Uhr

selbstverständlich verletzt

eine online-Verbindung mit Arztdaten eines Patienten § 203 StGB.
Der müsste schon vorher erst mal abgeschafft werden,
lieber Gesetzgeber.

Klaus Günterberg 02.02.201710:33 Uhr

Stammdatenabgleich ist eine elementare Verwaltungsaufgabe. Er wäre auch ein Fremdzugriff auf die Praxis-Software.

Zum Stammdatenabgleich sollen die ärztlichen Praxen und die anderen medizinischen Einrichtungen mit Konnektoren ausgestattet werden, mit Geräten, die einen Zugriff von außen auf die Stammdaten des Patienten, also auf seine eGK und auf die Praxis-Daten, ermöglichen sollen. Ein solcher Abgleich wäre nur durch Zugriff über und auf das Praxis-Daten-System möglich, er soll ohne Zutun des Arztes erfolgen.
Im Umkehrschluss aber bedeutet das, dass JEDE EINZELNE AKTUALISIERUNG EINER EGK EIN ZUGRIFF AUF DIE DATEN DER PRAXIS wäre, ein Zugriff, der vom Arzt nicht zu kontrollieren ist und der in jedem Einzelfall auch ohne sein Wissen und ohne die Möglich-keit seiner Einflussnahme erfolgen würde.
Bisher war der Arzt für die Sicherheit seiner Kartei und Datei und auch für den Schutz der Daten seiner Praxis verantwortlich. Mit den von ihm dann nicht mehr kontrollierbaren Zugriffen auf seine Praxis-Software für eine Stammdaten-Aktualisierung würde der Arzt die Hoheit über die in seiner Einrichtung gespeicherten Daten verlieren. Mit dem Verlust dieses Hoheitsrechtes beim Datenschutz ginge ihm auch die Rechtssicherheit verloren.
Man muss auch befürchten, dass ein Konnektor, wie ein Trojanisches Pferd, auch weitere, von Arzt unbemerkte Zugriffe auf die Daten seiner Praxis bzw. Einrichtung ermöglichen könnte. Und es ist zu befürchten, dass bei Fremdzugriffen auf die Software auch Schadsoftware eingeschleust werden könnte. Wer haftet im Schadensfall??

Der Stammdatenabgleich soll per Onlineabgleich automatisch erfolgen und nur 7 Sekunden dauern. Dass dafür dennoch ärztliche Arbeitszeit eingesetzt werden muss, wird geflissentlich verschwiegen: Die Programme zur Stammdatenaktualisierung müssten in jeder ambulanten Einrichtung eingerichtet werden, später benötigten sie Wartung, in größeren Abständen auch Erneuerung. In Krankenhäusern kann man dazu ausgebildete Informatiker einsetzen, in der ärztlichen ambulanten Praxis aber ist nicht die Arzthelferin, ist bestenfalls der Arzt dazu qualifiziert, ist dessen kostbare Zeit gefragt.

Wenn solche elementaren Verwaltungsaufgaben, die bisher von Versicherungsfachangestellten ausgeführt wurden, künftig auf Ärzte, auf die im Gesundheitswesen am höchsten Qualifizierten, auf die mit der teuersten und längsten Ausbildung, verlagert werden sollen, empfindet eine Mehrheit der Ärzte dies, gelinde ausgedrückt, als unproduktiv und wehrt sich dagegen. Schon heute beklagen sich Patienten, Juristen, Kassen und Gesundheitspolitiker, dass Ärzte zu wenig beraten würden. DA IST JEDE MAßNAHME, DIE ÄRZTEN ZEIT NIMMT, UM DIE VERWALTUNG ZU ENTLASTEN, KONTRAPRODUKTIV UND GEHT ZU LASTEN DER PATIENTEN, ZU LASTEN DER MEDIZINISCHEN BETREUUNG.

Die Änderungen der Versichertenstammdaten sind elementare Verwaltungsaufgaben, die durchaus in den Zweigstellen der Krankenkassen vorgenommen werden können. Für Krankenkassen ohne Zweigstellen könnte dies durchaus in regionalen Zweigstellen anderer Kassen geschehen; HIER IST NICHT DIE KOSTBARE ZEIT DER ÄRZTE, HIER IST DIE SOLIDARITÄT DER KRANKENKASSEN GEFRAGT!

Dr. Günterberg
Gynäkologe. Berlin

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Suchtmedizin

Evidenzbasierte Strategien gegen Alkoholabhängigkeit

Lesetipps
Eine Ärztin untersucht die Hand eines älteren Patienten in einer Klinik.

© Drazen / stock.adobe.com

ACR-Kongress

Fünf M für eine bessere Versorgung älterer Rheumapatienten