Gesundheitskarte
Notfalldatensatz überzeugt im Praxistest
Ab 2018 sieht das E-Health-Gesetz den Notfalldatensatz auf der E-Card vor. Knapp sieben Monate testeten Niedergelassene und Klinikärzte dessen Praxistauglichkeit.
Veröffentlicht:MÜNSTER.Mag es beim Großprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) immer wieder zum Stocken und Ruckeln kommen, die Ärzteschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht: Sowohl die Mehrheit der Ärzte als auch die Patienten, die sich am Modellprojekt zum Notfalldatensatz – dem sogenannten Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint) – beteiligt haben, sind mit den Daten und dem Anlageprozess äußerst zufrieden. Dieses erste Fazit aus dem Testlauf, zog das Uniklinikum Münster (UKM) anlässlich eines Besuchs von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am Freitag auf dem Uni-Campus.
Zwischen Mai und November 2016 hatten 31 niedergelassene und sieben Klinikärzte vom UKM in der Region Münster und Umgebung insgesamt 2598 Notfalldatensätze auf Wunsch von Patienten angelegt. Dies zwar noch auf Papier und ohne Einsatz der eGK, auf der die Daten ab 2018 laut E-Health-Gesetz gespeichert werden sollen. Allerdings waren bereits die Praxis- und Klinik-EDV eingebunden. Denn Ziel des Pilotprojektes war es, herauszufinden, wie gut sich der Anlageprozess der Daten in den Praxisalltag integrieren lässt. Und wie gut hier Praxis- und Klinik-IT mitspielen bzw. wo es Verbesserungsbedarf gibt. Beim ersten eGK_Feldtest im Jahr 2008 war der Notfalldatensatz nämlich eine der Anwendungen, die die Praxen zu viel Zeit gekostet hatte. Verantwortlich für den Notfalldatensatz ist die Bundesärztekammer.
"Die am Projekt teilnehmenden Patienten und Ärzte hielten den Notfalldatensatz für sehr sinnvoll und wünschten mehrheitlich, dass auch nach Projektende weiter ein Notfalldatensatz angelegt werden könnte", sagte Dr. Christian Juhra, Leiter der UKM-Stabstelle Telemedizin. Der Notfalldatensatz hat aus seiner Sicht das Potenzial, die Notfallversorgung in Deutschland noch weiter zu verbessern. Gesundheitsminister Gröhe sah einmal mehr sein Gesetz bestätigt: "Mit dem E-Health-Gesetz machen wir Tempo, damit der Nutzen der Digitalisierung den Patientinnen und Patienten noch stärker zugutekommt." Der Notfalldatensatz könne "im Ernstfall Leben retten", so der Minister. "Klar ist: Die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten steht immer an erster Stelle."
Zufrieden zeigte sich auch Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer: "Das Projekt NFDM-Sprint hat gezeigt, dass das Anlegen der Notfalldaten in die Praxisabläufe integriert werden kann und den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten entspricht."(reh)