Flügel gestutzt

Kurzinfos zu geschlossenen Fonds in der Kritik

Infoblätter zu Vermögensanlagen sind meist mangelhaft, sagen Verbraucherschützer. Sie warnen davor, auf deren Basis eine Anlageentscheidung zu treffen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Transparent geht anders. Die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Informationsblätter von Emittenten geschlossener Fonds und anderer unternehmerischer Beteiligungen untersucht.

Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Anbieter: Keines erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.

Dorothea Mohn vom vzbv forderte bei der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse am Dienstag in Berlin vom Gesetzgeber ein Verbot des aktiven Vertriebs solcher Vermögensanlagen an Privatanleger.

Der Vertrieb geschlossener Fonds an Privatanleger ist in der EU nur in Deutschland, Österreich und den Niederlanden erlaubt.

Zudem sollte die Vermittlung und Empfehlung solcher Produkte nur bis zu fünf Prozent des freien Vermögens eines Privatanlegers erlaubt sein, forderte Mohn. Deutlich sichtbar sollte auf das Risiko des Totalverlustes der Einlagen hingewiesen werden, so Mohn.

Idee gut, Umsetzung verbesserungswürdig

Seit knapp einem Jahr müssen die Anbieter alle wesentlichen Fakten zu ihrem Anlageprodukt in einem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zusammenfassen, das höchstens drei Seiten stark sein darf.

Es muss, so will es der Gesetzgeber, in allgemeinverständlicher Sprache über Chancen, Risiken und Kosten einer Kapitalanlage informieren. Erfahren soll der potenzielle Investor auch, wie viel der Vermittler an Provisionen einstreicht und was an weichen Kosten überhaupt auf ihn zukommt.

"Die Idee ist gut," sagte Stefan Kühnlenz von der Stiftung Warentest bei in Berlin. Bei der Umsetzung hapere es allerdings. Ein Hotelprojekt nannte im Informationsblatt zum Beispiel weder Standort, Kategorie oder Zimmerzahl noch den Betreiber und die erwarteten Mieteinnahmen.

Der Emittent einer Beteiligung an einem Solarpark verriet ebenfalls den Standort nicht und machte keine Angaben zur möglichen Stromproduktion im Park.

In den Kurzinformationen von geschlossenen Immobilienfonds fanden sich keine Informationen zu Standorten oder speziellen Kreditrisiken wie Kursschwankungen von Fremdwährungen.

"Viele juristische Floskeln"

Lediglich eines von 24 untersuchten VIB beschrieb wenigstens das angebotene Produkt, nannte Chancen und Risiken zugeschnitten auf das Investitionsobjekt, einen Airbus 380. Das ernüchternde Gesamtergebnis fasste Kühnlenz wie folgt zusammen.

"Viele juristische Floskeln, die Inhalte sind viel zu allgemein gehalten, Geschäftsrisiken werden nur vage beschrieben."

Windparks in der Nordsee, Sonnenkraftwerke in Spanien, Bürogebäude in irgendeiner boomenden Stadt in Asien oder auch nur ein kleines Hotel am Ostseestrand. Etwa 3,8 Milliarden Euro haben Privatanleger in Deutschland 2012 in diese Produkte gesteckt, schätzt die Ratingagentur Feri.

Insgesamt dürften dem Marktsegment eine dreistellige Milluiardensumme in Euro zugeflossen sein, schätzen Fachleute. Und dies, obwohl die Branche keinen Veröffentlichungspflichten unterliegt, was die Performance ihrer Produkte angeht.

Die Produktklasse wurde bis 2012 als "Grauer Kapitalmarkt" bezeichnet. Der Gesetzgeber hat versucht, sie mit dem Vermögensanlagengesetz von November 2011 aus ihrem unregulierten, wenig ausgeleuchteten Winkel herauszuholen.

"Ich gehe davon aus, dass der Vertrieb in Richtung Privatanleger zunehmen wird," sagte Dorothea Mohn.

Die Anbieter wollten die neue Situation dazu nutzen, ihre Produkte auf Augenhöhe mit nach dem Wertpapierhandelsgesetz regulierten Produkten anzubieten.

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