E-Health
Datenschutz bleibt ein Knackpunkt
Ein Datenschützer rät Ärzten, sich vor der Überwachung durch die Krankenkassen zu schützen.
Veröffentlicht:HAMBURG. Die Gesundheitsdaten der Versicherten sind ein begehrtes Gut, über dessen Verwendung sich viele Menschen wenig Gedanken machen. "Die meisten Menschen haben keine Ahnung, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht", sagt etwa Bertram Raum.
Der Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sieht in dieser Frage unter anderem Ärzte und Krankenkassen in der Pflicht der Aufklärung.
Verantwortung für Daten übernehmen
"Verantwortung müssen in erster Linie die Gruppen übernehmen, die die Daten haben und diejenigen, die sie haben wollen", sagte Raum auf einem Symposium über Datenschutzaspekte des E-Health-Gesetzes in Hamburg.
Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang von Datenschützern, dass Krankenkassen trotz fehlender medizinischer Kompetenz medizinische Daten sammeln wollen. Allerdings wurde auch klargestellt, dass Datenmissbrauch nicht erst durch IT ermöglicht wird.
"Verstöße passieren regelmäßig auch analog", sagte Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (UKD) in Schleswig-Holstein.
Weichert kritisierte in Zusammenhang mit dem E-Health-Gesetz eine mangelhafte Einbindung von Datenschützern. Vorrangiges Ziel des Gesetzgebers ist aus seiner Sicht, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf den Weg zu bringen.
Angst vor Fremdbestimmung
Den Widerstand aus Teilen der Ärzteschaft gegen die eGK sieht er allerdings nicht - wie oft behauptet - im Datenschutz begründet. "Die Ärzte wollen nicht von den Krankenkassen kontrolliert werden, und sie haben recht", verdeutlichte Weichert in Hamburg.
Die Befürchtung der Ärzte vor Fremdbestimmung sei "absolut begründet". Allerdings sollten sich Ärzte in diesem Zusammenhang weniger auf die eGK, sondern vielmehr auf andere Gesetze wie etwa das Präventionsgesetz konzentrieren, riet Weichert.
Als "wenig konkret" kritisierten Raum und Rechtsanwalt Dr. Christian Bichler aus Berlin den Entwurf zum E-Health-Gesetz. "Das Gesetz leidet an Unbestimmtheiten", stellte Raum fest.
Bichler sieht auch bei der eGK noch jede Menge "Herausforderungen", etwa die Verknüpfung mit dem E-Rezept, den technischen Abgleich beim Online-Versand von Arzneimitteln oder die Frage, ob und wie die eGK eingelesen wird, wenn ein Patient bei einer telemedizinischen Leistung nicht in die Praxis kommen muss.
Fest stand für die Experten auf dem Symposium, dass das E-Health-Gesetz den Akteuren im Gesundheitswesen "jede Menge Arbeit" bescheren wird. (di)