Sind Patienten mit IGeL überfordert?

Patienten kennen häufig nicht die Regeln für den Umgang mit IGeL, sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Beratungsgespräch beim Arzt: Patienten sollten auf die detaillierte Aufklärung über IGeL bestehen.

Beratungsgespräch beim Arzt: Patienten sollten auf die detaillierte Aufklärung über IGeL bestehen.

© Klaro

Von Ilse Schlingensiepen

KÖLN. Wenn Verbraucher in Gesundheitsfragen Rat bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen suchen, geht es dabei immer häufiger um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). "In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung des Themas bei uns zugenommen", berichtet Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Beratungen zeigten häufig, dass Patienten die Regeln für den Umgang mit IGeL nicht kennen. Die Verbraucherzentrale gibt deshalb fünf Tipps für die bessere Einordnung kostenpflichtiger Behandlungsangebote in der Arztpraxis. Demnach sollen Patienten:

  • sich vom Arzt ausführlich aufklären lassen,
  • sich Bedenkzeit erbitten, statt einer Behandlung sofort zuzustimmen -und bei einem weiteren Arzt oder der Krankenkasse nachfragen,
  • einen Kostenvoranschlag verlangen,
  • auf einer Rechnung mit der detaillierten Aufführung aller Leistungen bestehen und
  • keine Praxisgebühr zahlen, wenn sie lediglich IGeL-Angebote in Anspruch nehmen.

Vogel sieht es als Aufgabe der ärztlichen Standesvertreter an, die Ärzte ihrerseits zur Einhaltung bestimmter Regeln bei IGeL anzuhalten.

Das hat der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe gerade im aktuellen "Rheinischen Ärzteblatt" getan (wir berichteten kurz). Er verweist auf die vom Deutschen Ärztetag 2006 beschlossenen zehn Punkte zum Umgang mit IGeL.

"Jeder, der mit seinen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten über privat zu zahlende Leistungen spricht, ist gehalten, diese zehn Punkte zu beachten", schreibt Hoppe.

Die Trennlinie zwischen dem Arzt als Freiberufler, der dem Wohl der Patienten verpflichtet ist, und einem kommerziellen Anbieter, dem es um Gewinnmaximierung geht, müsse immer deutlich bleiben, fordert Hoppe.

Hier trifft er sich mit den Verbraucherschützern. Auch sie sehen Grund zu Vorsicht, "wenn der Arzt zum Kaufmann wird".

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