Kassen greifen Ärzte an

"Selbstzahler-Leistungen sind ein Griff der Ärzte ins Patienten-Portemonnaie"

Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen bleiben umstritten. Ärzte halten sie für sinnvoll. Krankenkassen und Patientenschützer laufen Sturm dagegen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
'Selbstzahler-Leistungen sind ein Griff der Ärzte ins Patienten-Portemonnaie'

© Pixelot / fotolia.com

BERLIN. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) stuft ergänzende Ultraschalluntersuchungen - das "Babyfernsehen" - in der Schwangerschaft als medizinisch unnötig, aber nicht als schädlich ein. Das ist das jüngste Ergebnis des IGeL-Monitors, für den der MDS individuelle Gesundheitsleistungen unter die Lupe nimmt. "Wenn Eltern die Entwicklung ihres Kindes im Babyfernsehen mitverfolgen möchten, so ist das unbedenklich", sagte Dr. Michaela Eikermann vom MDS bei der Vorstellung des aktuellen IGeL-Monitors am Dienstag.

Krankenkassen: "Igeln ist zum Volkssport geworden"

Die grundsätzliche Kritik des Medizinischen Dienstes am Umgang mancher Ärzte mit den Selbstzahlerleistungen bleibt bestehen. "Für manche Facharztgruppe ist IGeLn zum Volkssport geworden", sagte MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Die Information und Aufklärung zu den Angeboten komme jedoch zu kurz. Rund 72 Prozent der Angebote stammen aus den Praxen von Frauen- und Augenärzten, Orthopäden, Hautärzten und Urologen. Allgemeinärzte seien deutlich zurückhaltender.

Rund eine Milliarde Euro im Jahr würden mit den Leistungen umgesetzt, habe eine Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen ergeben, berichtete Pick. Er räumte ein, dass nicht nur Ärzte die IGeL nutzten, sondern auch Krankenkassen als Satzungsleistungen im Wettbewerb.

41 IGeL hat der MDS bislang geprüft. Lediglich drei seien tendenziell positiv bewertet worden, sagte Pick, keine einzige positiv. Die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz wird aufgrund der positiven Bewertung durch den MDS derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) daraufhin untersucht, ob sie zu Lasten der Kassen verordnet werden können sollte.

Die gesetzlichen Krankenkassen kritisierten Selbstzahler-Leistungen in der Arztpraxis als weitgehend unnötig. „Die Selbstzahler-Leistungen sind vor allem ein Griff der Ärzte in das Patienten-Portemonnaie“, sagte der Sprecher des Krankenkassen-Spitzenverbands, Florian Lanz, am Dienstag in Berlin.

KBV-Chef: "Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen"

Die Ärzte wehren sich gegen den Vorwurf, mit vorgeblich medizinisch nutzlosen Verfahren Geld zu verdienen. "Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Dienstag. Im individuellen Patientenfall könnten IGeL durchaus medizinisch sinnvoll sein.

Natürlich müsse der Patient ausreichend Zeit haben, um über das Angebot entscheiden zu können, so Gassen. Die Versichertenbefragung des vergangenen Jahres habe zudem gezeigt, dass IGeL von Patienten verstärkt nachgefragt würden. Die KBV und die Bundesärztekammer haben den Online-Ratgeber "Selbst zahlen?" herausgegeben. Der Ratgeber richtet sich an Ärzte und Patienten gleichermaßen.

"Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten", sagte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz. Deshalb sei zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit notwendig. Dafür müssten die gersetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wichtig sei, dass Patienten eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Angebot des Arztes treffen könnten. Die umstrittenen Verzichtserklärungen seien zu unterbinden, sagte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

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Kommentare
Wolfgang P. Bayerl 14.07.201610:54 Uhr

wohin soll dieser dumme Streit zwischen Arzt und Krankenkasse noch führen?

Es sind KEINE GKV-Leistungen, das kann eine Kasse überhaupt nicht beurteilen und geht sie auch nichts an, Sie könnte sich ebenso mit den Leistungen der PKV beschäftigen, was sie auch nichts angeht.

Wer also so ("überflüssige Behandlung") argumentiert, muss sich fragen lassen warum bezahlt denn die GKV selbst überflüssige oder besser wirkungslose Scheinbehandlung wie z.B. seit nun über 10 Jahren die Homöopathie. Schon die (EU)-Zulassung ist eine Provokation, da darin vorgeschrieben wird KEINE Indikation anzugeben, gibt es eine schlimmere Entmündigung für den Patient.
Na klar, "Leistung" folgt dem Geld, so dass auch Ärzte leider zunehmend auf diesen völlig ungefährlichen Zug aufspringen.
Ein Beispiel: das toxische Kaliumbichromat ist pro Molekül in der D12 - "Zubereitung" auf 1:1Billion verdünnt,
das entspricht einem Volumen von ca. 25 Olympia-Schwimmbecken.
Nun kann sich jeder (vielleicht) ausrechnen, wieviel Milliarden Fläschchen D12 à 20€ verkauft werden, in denen NICHT EIN EINZIGES Molekül Kaliumbichromat enthalten ist. Das kann wirklich nur in einem einzigen drin sein, das hoffentlich verworfen wird. Und das zahlt die GKV,
dann wäre da noch traditionell chinesische Medizin, die von der AOK bezahlt wird ....
Wo bleibt hier der gesetzliche Auftrag?
Immerhin handelt es sich bei der GKV um eine Solidargemeinschaft.
Und diese Solidargemeinschaft soll noch Studien finanzieren über Behandlungen, die von der GKV gar nicht getragen werden?
Ein weiterer WICHTIGER Punkt ist die systematische Zerstörung eines NOTWENDIGEN Vertrauensverhätnisses zwischen Arzt und Patient durch die GKV.

Carsten Windt 13.07.201614:13 Uhr

Sommertheater, Die alljährliche Neiddebatte

All Jahre wieder werden von den "Verbraucherschützern" die Feinde ausgemacht und angeprangert.
Und das sind- wenn man den Autoren glauben darf:
1. die Versicherungen (Vorzugsweise die PKV) und
2. die "Millionäre": Ärzte die Mittwochs Sektschlürfend auf dem Golfplatz die eingenommenen IGeL-Leistungen verprassen.

Was aber gerne vergessen wird: Es handelt sich um Leistungen die von den Patienten nachgefragt werden, die die GKV aber nicht erstattet. Sollen Mediziner diese Leistungen jetzt unentgeltlich erbringen?

Carsten Windt 13.07.201614:00 Uhr

Sommertheater, Die alljährliche Neiddebatte

All Jahre wieder werden von den "Verbraucherschützern" die Feinde ausgemacht und angeprangert.
Und das sind- wenn man den Autoren glauben darf:
1. die Versicherungen (Vorzugsweise die PKV) und
2. die "Millionäre": Ärzte die Mittwochs Sektschlürfend auf dem Golfplatz die eingenommenen IGeL-Leistungen verprassen.

Was aber gerne vergessen wird: Es handelt sich um Leistungen die von den Patienten nachgefragt werden, die die GKV aber nicht erstattet. Sollen Mediziner diese Leistungen jetzt unentgeltlich erbringen?

Bernhard Behrens 13.07.201613:46 Uhr

Es wird leider auch unerlaubt ge-igelt

Patienten sind nicht davor geschützt, daß Ärzte unzutreffend behaupten, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahle bestimmte Leistungen nicht und deshalb müssen diese vom Patienten privat bezahlt werden. So ist z.B. die Diagnostik der erektilen Dysfunktion Leistung der GKV. Besonders den Schwellkörperinjektionstest (SKIT) lassen sich Urologen nach unseren langjährigen Erfahrungen privat bezahlen. Auch das dafür injizierte Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin wird unzulässig auf Privatrezept verordnet. In Abschnitt F der aktuellen Fassung der Arzneimittelrichtlinie des G-BA vom 3.2.2016 heißt es ausdrücklich, daß Alprostadil als Diagnostikum aus dem Verbot der Verordnung zu Lasten der GKV ausgenommen ist. Auch der EBM Stand 3. Quartal 2016 listet unter den Ziffern 33043, 33062 und 33064: Sonographische Untersuchung der Uro-Genital-Organe bzw. der Gefäße des männli-chen Genitalsystems mittels PW- bzw. CW-Doppler-Verfahren, einschließlich Tumeszenz-messung.

Bernhard Behrens
Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)
www.impotenz-selbsthilfe.de
kontakt@impotenz-selbsthilfe.de

Dr. Christoph Schay 13.07.201612:00 Uhr

IGEL

Die freien Satzungsleistungen der GKV, ich nenne sie hier IGEL Leistungen, stehen im freien Ermessen der Krankenkassen und sollen nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministerium im Wettbewerb der Krankenkassen eingesetzt werden. Durch manche Gesetzesänderung sind Jahr für Jahr die Satzungsleistungen der Krankenkasse erweitert worden.
Dadurch sollen die Krankenkassen „dem individuellen Bedarf ihrer Versicherten besser entgegenkommen“ und sich „stärker als bisher im Wettbewerb profilieren“. „Wenn das man nicht IGEL`N pur ist“. Zu den vielen IGEl Leistungen der Krankenkassen gehören:
osteopathische Behandlung, sportmedizinischer Check up, Ernährungsberatung,
Homöopathie, Reiseimpfungen, Akupunktur, Rückenschule, Pilates, Nordic walking
Yoga Kurse, Vorsorge- und Reha-Maßnahmen,(erinnert sei an die großzügige Unterstützung so mancher Krankenkasse bei Urlaubsreisen der Versicherten),
künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz),
nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel,

Die eingesetzten Finanzmittel stehen der Regelversorgung nicht zur Verfügung.
In der Gewissheit, dass wir im Recht sind nehmen wir nun das jährliche Sommertheater der Verbraucherschützer und IGEl Kritiker gelassen und freuen uns über die vielen zufriedenen Patienten die sich um ihre Gesundheit, über Paragraph 12 SGB V, hinaus sorgen und eigenverantwortlich das ärztliche Gespräch suchen.

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