Entlassmanagement
BVMed informiert
BERLIN. Seit Monatsbeginn üben sich die Kliniken im neuen Entlassmanagement. Was die Verordnung kurzfristig benötigter Hilfsmittel angeht, seien viele Häuser aber "weiterhin verunsichert, wie der Anspruch der Patienten umgesetzt werden kann", so der Medizintechnik-Verband BVMed. Was gilt bei der Verordnung von Hilfsmitteln zum Verbrauch, was bei sogenannten "Gebrauchshilfsmitteln"? – Und wie ist dem Patientenrecht auf freie Wahl des Leistungsanbieters Rechnung tragen? – Zur Beantwortung dieser Fragen hat der BVMed jetzt einen FAQ-Katalog online gestellt. (cw) FAQ Entlassmanagement und Hilfsmittelbedarf: www.bvmed.de/faq-entlassmanagement