Akutversorgung bei Schlaganfall

BSG hält Zeitlimit zum Notfall-Transport für richtig

Der Transport von Schlaganfallpatienten in eine Spezialklinik darf höchstens eine halbe Stunde dauern. Wenn nicht, kann eine Zusatzvergütung nicht abgerechnet werden. Dieses BSG-Urteil ruft Protest von zwei Fachgesellschaften hervor.

Veröffentlicht:

KASSEL. Um eine Zusatzvergütung für Schlaganfallpatienten abrechnen zu können, müssen Krankenhäuser die Patienten innerhalb von einer halben Stunde zu einer kooperierenden Kooperationsklinik bringen können. Dies schließt die Zeit für die Anforderung eines Hubschraubers ein. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entschieden.

Der für die gesetzliche Krankenversicherung zuständige erste BSG-Senat wies damit ein katholisches Krankenhaus in Daun in der Eifel ab. Dies hatte Schlaganfallpatienten in einer spezialisierten Einheit behandelt und daher den OPS 8-98b abgerechnet.

Sofern das Krankenhaus neurochirurgische Notfalleingriffe nicht selbst vornehmen kann, setzt der Schlüssel eine "höchstens halbstündige Transportentfernung" zu einem entsprechenden Kooperationspartner voraus. Das war hier ein Krankenhaus in Trier.

DAK und Barmer hielten die Transportfrist für nicht gewährleistet und kürzten daher Rechnungen um über 1000 Euro je Fall.

Das BSG gab den Kassen recht. Danach beginnt die Frist "mit der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und endet mit der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit des Kooperationspartners". Dies habe das Krankenhaus insbesondere bei Dunkelheit nicht einhalten können.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfallgesellschaft (DSG) kritisierten das Urteil. Der Schlüssel meine die reine Flugzeit oder müsse jedenfalls entsprechend geändert werden. In der engen Auslegung des BSG seien die 30 Minuten selbst in Ballungszentren nicht immer einzuhalten.

Als Konsequenz könnten sich daher Krankenhäuser aus der Schlaganfallversorgung zurückziehen, so die Fachverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Dabei sei in regionalen Stroke Units nur bei fünf bis zehn Prozent der Patienten ein Weitertransport überhaupt nötig. (mwo)

Bundessozialgericht: Az.: B 1 KR 38/17 R, B 1 KR 39/17 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Therapie-Erfolg im hohen Alter

105-Jähriger nach Sturz und Hüft-Op wieder mobil

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tagung der Pneumologen

Neue Leitlinie zu Lungenkrebs nimmt Screening in den Blick

Therapie abseits von CPAP

Obstruktive Schlafapnoe: Vier Medikamente vielversprechend

Lesetipps
Bild eines mRNA-Strangs

© Dr_Microbe / Getty Images / iStock

Impfung ab 60 Jahre

RSV-Prävention: STIKO empfiehlt nun auch den mRNA-Impfstoff

Das Problem mit dem Liegenpapier. Wie viel davon ist nötig?

© SVEN SIMON / FrankHoermann / picture alliance

Fraunhofer-Institut gibt Empfehlungen zu Anpassungen

Hygienevorgaben: Das regt Praxisteams am meisten auf

Wer auf Social Media Erfolg haben möchte, sollte sich möglichst originell präsentieren.

© Kamera: mit Emojis: oatawa / stock.adobe.com | Person: Julia Fischer

Tipps für den Social Media-Auftritt

So wird man erfolgreicher Medfluencer