Neue gesetzliche Regelung

Kein Job für MFA mit Impflücken?

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Praxisinhaber können Medizinische Fachangestellte (MFA), die sich für eine Stelle in der Praxis beworben haben, aber Lücken im Impfschutz aufweisen, seit kurzem ablehnen. Möglich macht es das Präventionsgesetz.

Denn mit dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24. Juli 2015 sei auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, berichtet der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF).

Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes besage nun, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten und nutzen dürfe, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder Art und Weise der Beschäftigung zu entscheiden.

Im Klartext trifft dies Impfverweigerer, wie der VmF der "Ärzte Zeitung" bestätigt. Denn der Praxisinhaber muss der MFA zumindest vorher anbieten, die noch fehlenden Impfungen nachholen zu können - bzw. sich in der Praxis impfen zu lassen.

Da MFA insbesondere in kleineren Praxen Allrounder sind, wird es kaum möglich sein, einer Bewerberin nur einen eingeschränkten Arbeitsbereich zuzuweisen, bei dem etwa das Infektionsrisiko insbesondere für Patienten gering ist.

Eine Impfpflicht bestehe aber nach wie vor nicht, sagt Heike Rösch von der Pressestelle des VmF. (reh)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 06.08.201507:27 Uhr

Das war ja faktisch bisher schon notwendig, nur "offiziell" nicht möglich.

Die (formalen) hygienischen Auflagen sind auch für eine kleine Praxis mehr als bemerkenswert.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

REDUCE-AMI und ABYSS

Betablocker nach Herzinfarkt – so steht es um die Evidenz

Parallelen zum Leistungssport

Höhere Anspannung vor der Operation führt offenbar zu besserem Ergebnis

Lesetipps
Von wegen nur schnöder Mammon: An den Finanzmitteln der Solidargemeinschaft GKV vergreift sich Politik gerne.

© Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Kolumne „Aufgerollt“ – No. 27

Die Plünderer der Krankenkassen

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung