E-Fallakte

NRW feilt an neuen Vorgaben

Ärzte wünschen sich eine bessere Vernetzung. Die Landesregierung NRW erarbeitet jetzt Datenschutz-Leitlinien für die elektronische Fallakte.

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ESSEN. Nordrhein-Westfalen prescht vor beim Datenschutz für Telematikanwendungen.

"Wie werden bis Anfang kommenden Jahres eigene Datenschutzvorgaben für den Einsatz elektronischer Fall- und Patientenakten im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen erstellen", kündigte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) anlässlich der Fachtagung IT-Trends Medizin/Health Telematics in Essen an.

Daten von Patientinnen und Patienten müssten vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Für die Landesregierung steht fest: Gerade den Schutz medizinischer Daten nehmen wir sehr ernst", sagte Steffens.

Die Erstellung der Vorgaben soll in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgen. Beteiligt an der Erarbeitung der Datenschutz-Leitlinien sind das Fraunhofer-Institut für Software und Systemtechnik, die Fachhochschule Dortmund, die Forschungsgruppe Systemsicherheit an der Universität Bochum und das Zentrum für Telematik und Telemedizin.

"Lösungen für die Zukunft"

Für den Erfolg der elektronischen Fallakte (eFA) sei es mit der wichtigste Punkt, dass die Fragen des Datenschutzes geklärt sind, sagte Volker Lowitsch, Vorsitzender des Vereins Elektronische FallAkte. Ein zentraler Faktor sei zudem die Praktikabilität.

"Wir haben nur dann gewonnen, wenn die Ärzte es auch umsetzen können", betonte er.

Die Ärzte müssten die Vorteile des Informationsaustausches für die Behandlung ihrer Patienten erkennen können. Gerade für regionale Versorgungsmodelle haben die eFA ein großes Potenzial, glaubt Lowitsch. "Elektronische Fallakten und das sichere Netz der KVen bieten Lösungen für die Zukunft."

Die Ärzte wünschen sich eine bessere Vernetzung über die Sektorengrenzen hinweg, betonte Dr. Christiane Groß, Vorsitzende des Ärztlichen Beirats zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in NRW.

"Wir wollen einen erleichterten Informationsaustausch unter Beachtung des Datenschutzes und des Arztgeheimnisses." Die maximale Sicherheit bei der Nutzung der eFA müsse für Arzt und Patient gegeben sein.

Signatur und Zeitstempel wichtig

Aus ärztlicher Sicht sei es wichtig, dass die in die Akte eingestellten Daten authentifiziert werden und es für jeden Eintrag eine Signatur und einen Zeitstempel gibt.

Klar geregelt werden müssten die Zugriffsrechte, erläuterte Groß, die als ärztliche Psychotherapeutin in Wuppertal niedergelassen ist.

"Wir wollen keine Akte, die offenbleibt." Nach den Vorstellungen des Beirats soll sechs Monate nach dem letzten Eintrag in die Akte nur noch ein Leserecht bestehen.

Die behandelnden Ärzte und der Moderator werden darüber informiert und können sich gegebenenfalls noch Daten kopieren. Nach weiteren sechs Monaten wird die Akte endgültig gelöscht, schlägt der Beirat vor. "Dann soll keiner mehr auf die Akte zugreifen können."

Adäquate Vergütung gefordert

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist den Ärzten, dass die Akte in zwei Teile gegliedert wird, einen Teil für obligatorische Einträge und einen für fakultative. In den ersten Teil gehören danach alle behandlungsrelevanten Informationen.

Dazu zählen befundete Ergebnisse und die epikritische Zusammenfassung der Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse analog dem elektronischen Arztbrief. In den zweiten Teil können dann Labor- und Bilddaten sowie Zusatzinformationen eingestellt werden.

Der Ärztliche Beirat fordert für die zeitaufwendige Anlage, Pflege und Moderation der Akte eine adäquate Vergütung.

"Wir können nicht davon ausgehen, dass ein Arzt sich dem zusätzlichen Beratungsaufwand widmet, ohne dass er zusätzlich bezahlt wird", sagte Groß. (iss)

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