Software-Wechsel
Offene Schnittstelle ist kein Allheilmittel
Die KBV sieht die Pflicht zur Standard-Schnittstelle als wichtigen Schritt für einen flexibleren Markt.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Dass Praxis-EDV-Anbieter künftig per Gesetz verpflichtet werden sollen, offene Standard-Schnittstellen für den Systemwechsel und die Archivierung von Patientendaten zu schaffen (wir berichteten), begrüßt die KBV. "Wir haben uns immer für eine Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungs-Systemen eingesetzt", sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
"Durch offene und einheitlich definierte Schnittstellen ist es möglich, dass Softwareänderungen, die beispielsweise durch gesetzliche Änderungen erforderlich sind, in allen Systemen in gleicher Art und Weise erfolgen", ergänzt er. Dadurch seien die Ärzte nicht einseitig an einen Anbieter gebunden. Laut KBV soll das Gesetz voraussichtlich noch vor der Sommerpause den Bundesrat passieren.
Kein Triebmittel für Vernetzung
Doch ein Allheilmittel ist die neue Pflicht nicht. Vernetzter kommuniziert werde dadurch nicht, stellt Dr. Erich Gehlen, Geschäftsführer des genossenschaftlichen Softwarehauses Duria, klar. Denn die elektronische Patientenakte erfordert wieder andere technische Voraussetzungen.
Was er aber, wie auch bereits medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann gegenüber der "Ärzte Zeitung" erklärt hatte, bestätigt: Die verpflichtende Umsetzung in allen Systemen werde die Ärzte Geld kosten.
Vor allem dann, wenn die KBV für die zugehörige Zertifizierung der Systeme statt auf den bewährten xBDT-Standard auf eine neue Schnittstelle setzen sollte. Denn solche Datenübernahmen seien sehr komplex, erläutert Gehlen.
Duria handhabt den Import aus anderen Praxis-EDV-Systemen für Umsteiger etwa über ein Tool eines Spezialanbieters. Es gehe um weitaus mehr als nur die Patientendaten, so Gehlen. Es müsse zusätzlich auch der gewohnte Workflow des Praxisteams in das neue System übertragen werden. Auswirkungen auf den Praxis-EDV-Markt erwartet er nicht. (reh)