Smartphone-Akten

Zusätzliche Konkurrenz durch Apple

In Deutschland werden bereits mehrere E-Gesundheitsakten angeboten. In den USA hat sich unterdessen Apple mit einem eigenen Angebot etabliert.

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NEU-ISENBURG. Digitale Gesundheitsakten für Smartphones könnten Konkurrenz aus dem Hause Apple bekommen. Der Konzern bietet in den USA mit „Health Records“ seit 2018 eine App an, die Nutzern erlaubt, in Arztpraxen oder Kliniken erhobene Daten zur Medikation oder Laborwerte auf ihrem iPhone zu speichern. Zusammen mit weiteren Daten solle ein gesamtheitlicher Blick auf die eigene Gesundheit gegeben werden, so Apple-COO Jeff Williams.

In Deutschland kann die Funktion noch nicht genutzt werden, die App könnte jedoch nach Meinung von US-Ärzten der kalifornischen Universität San Diego Health E-Gesundheitsakten zum Durchbruch verhelfen. Sie führten eine Befragung von 425 Patienten der Klinik zur Nutzung der App durch, die Ergebnisse wurden in der Fachzeitschrift Journal of the American Medical Association veröffentlicht.

Acht von zehn Befragten (78 Prozent), die ihr iPhone mittels der App als digitale Gesundheitsakte verwenden, waren der Befragung zufolge mit der Anwendung zufrieden. 96 Prozent fanden deren Einrichtung einfach, neun von zehn Befragten sehen durch eine solche E-Akte Vorteile für Arztgespräche.

Laut den kalifornischen Ärzten blieben weiterhin die Fragen offen, ob die Akten die Patientenversorgung insgesamt verbessern, die Kosten senken sowie die Versorgungsqualität erhöhen würden. Drei Entwicklungen könnten zum Erfolg beitragen: die große Verbreitung von Smartphones, ausgereifte Kommunikationsstandards für Gesundheitsdaten und Plattformen zur Softwareverteilung.

In Deutschland wurden Smartphone-Akten zum Jahreswechsel heftig diskutiert, unter anderem wegen Sicherheitsmängeln. Die gematik indessen sieht ihre Akte in Sachen Datensicherheit der Patienten gut gerüstet. Letzere soll mit der App beispielsweise über Nahfeldkommunikation (NFC) kommunizieren können.  Der Mobilzugang soll in einer „Spezifikation 1.1“ bis 30. April 2019 nachgeliefert werden. (dab)

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