Arzt muss wegen Kopftuchverbots um KV-Zulassung bangen (Update)
FRANKFURT/MAIN (Smi/dpa). Das Kopftuchverbot in seiner Praxis hat für einen Arzt aus Wächtersbach ein Nachspiel. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) beschloss, gegen den Mediziner aus dem Main-Kinzig-Kreis ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.
Veröffentlicht:Auch die hessische Landesärztekammer prüft den Fall, der Anfang September für Aufsehen gesorgt hatte. Der Mediziner hatte sich inzwischen für das Verbot entschuldigt und das Verbot aufgehoben.
Der Hausarzt hatte in seiner Praxis ein Plakat mit "Spielregeln" aufgehängt und unter anderem Kopftücher verboten. Außerdem weigerte er sich, Großfamilien mit ausländischen Wurzeln zu behandeln. Von seinen Patienten verlangte er Grundkenntnisse in Deutsch. Sein Vorgehen begründete er mit Schwierigkeiten bei der Behandlung muslimischer Patienten.
Nach bundesweiten Protesten entschuldigte sich der Arzt bei seinen muslimischen Patienten und gab an, mit seinen Formulierungen "über das Ziel hinausgeschossen" zu sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen wird dennoch ein Disziplinarverfahren gegen Peters einleiten, wie KV-Sprecherin Cornelia Kur gegenüber der "Ärzte Zeitung" bestätigte. Zunächst werde der Wächtersbacher Arzt zu einer mündlichen Verhandlung geladen, zu der er auch seinen Rechtsbeistand mitbringen dürfe. In der Verhandlung werde der Sachverhalt ausführlich erörtert, bevor der Disziplinarausschuss darüber entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder ob die KV gegen Peters Sanktionen aussprechen wird.
Laut Disziplinarordnung reichen diese von einer Verwarnung oder einem Verweis über eine Geldbuße (höchstens 10 000 Euro) bis hin zu einem Ruhen der Zulassung oder gar einem Entzug derselben. Die Verhandlung, so Kur, werde voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.
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