Datenschützer warnen Ärzte vor Facebook

NEU-ISENBURG (mn). Datenschützer aus Berlin und Hamburg warnen Ärzte vor einem fahrlässigen Umgang mit dem sozialen Netzwerk Facebook.

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Ärzte sollten genau hinschauen, wenn es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account geht.

Ärzte sollten genau hinschauen, wenn es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account geht.

© dpa

Ärzte, die ein privates Profil auf Facebook haben, sollten aufpassen, dass sie nicht ihr elektronisches Adressbuch oder E-Mail-Postfach an das soziale Netzwerk übermitteln und damit Patientendaten preisgeben.

Dies kann, selbst wenn es unabsichtlich geschieht, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 Euro bestraft werden.

Arzt ist verpflichtet, Patientendaten zu schützen

Denn der Arzt sei verpflichtet, seine Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Darauf weist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix hin.

Er empfiehlt Ärzten, auf keinen Fall den Adressbuch- oder E-Mail-Abgleich zuzulassen, wenn sich auf dem Computer oder iPhone nicht nur private Kontakte, sondern auch Patientendaten befinden.

Datenbestände sollten getrennt werden

"Ärzte sollten ihre Datenbestände getrennt halten" sagt auch Bernhard Freund, Referent beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Denn ein Abgleich könne schnell passieren.

Freund weiß von einigen Fällen, in denen Ärzte sich darüber gewundert hatten, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten und ihnen andere Patienten mit Name und Bild als mögliche Bekannte vorgeschlagen wurden, die schon auf Facebook sind. Eben weil die betroffenen Ärzte einen automatischen Abgleich ihres iPhone-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account zugelassen hätten.

Diese Datenweitergabe an Facebook kann, wenn ein Arzt die Daten vorsätzlich weitergibt, womöglich sogar eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht darstellen und ist somit strafbar.

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Kommentare
Dr. Andreas Staufer 12.08.201111:16 Uhr

Keine Angst vor Facebook, Xing & Co.

Ärzte können, dürfen und sollen sich im Internet umsehen. Die Patienten nutzen die neuen Medien doch auch. Smartphones, Tablet PCs und mobile Datenflatrates revolutionieren den Umgang mit dem Internet. Der Patient sucht online den nächsten Arzt in seiner näheren Umgebung, aber den mit den besten Bewertungen. Dabei vertraut er auf die Meinung seiner "Freunde" in den sozialen Netzen.

Ärzte müssen sich über den Austausch der Patienten untereinander ein eigenes Bild machen können.

Richtig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ärzte müssen auch im Internet besondere berufs- und datenschutzrechtliche Regeln einhalten. Ebenso wenig, wie Arzthelfer Patientennamen und Diagnosen im Wartezimmer verbreiten dürfen ("Frau Müller, kommen Sie bitte. Wir versorgen jetzt ihre ... "), sollen Patientendaten im Internet publik gemacht werden. Aber das will doch auch keiner.

Wir schulen regelmäßig Ärzte und ihre Mitarbeiter in Praxen und MVZ im richtigen Umgang in sozialen Netzwerken. Manche Ärzte haben vor der Schulung das Internet gefürchtet, wie der Teufel das Weihwasser: Nur keine berufsrechtlichen Fehler machen! Das kann doch nicht sein.

Wichtig ist, dass man nicht die Angst der Ärzte vor dem Internet schürt, sondern konstruktiv Wege sucht, wie sich Ärzte im Internet präsentieren können. Ärzte aufklären: Wie dürfen sich Ärzte und ihre Mitarbeiter im Internet bewegen? Welche Werbemaßnahmen dürfen Sie ergreifen? Wie schützen sie dabei die Daten? Und wie stelle ich mein IPhone richtig ein?

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht

Kontakt:
staufer@finck-partner.de
www.MedizinRechtSteuern.de

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