Kommentar
Der Druck muss steigen
Hat ein Arbeitnehmer im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall, ist die Versicherungslage eindeutig: Der Unfallversicherer muss einspringen.
Ganz anders sieht es bei den Berufskrankheiten aus: Hier muss erst einmal nachgewiesen werden, dass eine Erkrankung tatsächlich durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wurde. Eine Tatsache, die es den Unfallversicherern und Berufsgenossenschaften ermöglicht, sich aus Leistungsansprüchen herauszuwinden.
Und anscheinend versuchen sie hier auch aktiv, Kosten von sich fernzuhalten.
Kaum anders lässt sich die große Diskrepanz zwischen Verdachtsfällen auf Berufskrankheit und tatsächlich anerkannten Fällen erklären. Wenn gerade einmal ein Fünftel der Verdachtsfälle auch zur Versicherungsleistung führt, ist das erschreckend.
Umso wichtiger ist es, dass gerade Ärzte hier weiter Druck auf die Versicherer ausüben. Sonst gehen die Behandlungs- und Folgekosten zulasten der Krankenversicherer. Anstatt - wie es sich gehört - zulasten der von den Unternehmern finanzierten Unfallversicherung. Immerhin: Aufmerksamer in Sachen Berufskrankheiten sind Ärzte geworden, denn nicht umsonst hat die Zahl der Meldungen zugelegt.
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