Arzt und Apotheker
Mehr Gesprächsbedarf bei Rezepturarzneien
Die neue Apothekenbetriebsordnung zwingt niedergelassene Ärzte und Apotheker dazu, mehr miteinander zu kommunizieren. Grund ist eine geänderte Regelung in der Herstellung von individuellen Rezepturen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Was hat der Arzt gemeint: Atropinsulfat (Monohydrat) in verordneter Menge bei "Atropinsulfat"? Betamethasondipropionat in gleicher Menge bei "Betamethason"?
Viele solcher Fragen zu Rezepturarzneimitteln erreichen derzeit täglich die Kammern, weiß Erika Fink, noch bis Ende 2012 Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Durch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung, die im Juni in Kraft trat, ist der Arbeitsaufwand in den Apotheken bei Anfertigung von Rezepturarzneien größer geworden. Für individuelle Rezepturen ist nun vorgeschrieben, eine Herstellungsanweisung zu erstellen.
Plausibilitätsprüfung vor Anfertigung
Außerdem müssen die Apotheken individuell verordnete Rezepturen vor deren Anfertigung einer Plausibilitätsprüfung unterziehen und das Ergebnis dokumentieren.
Dabei ist beispielsweise zu prüfen, ob Dosierung und die Applikationsart den üblichen Empfehlungen entsprechen und ob die eingesetzten Wirkstoffe untereinander sowie mit den gewählten Rezepturgrundlagen kompatibel und stabil sind. Ergeben sich Bedenken, muss der Apotheker diese mit dem verschreibenden Arzt klären.
"Durch die neue Apothekenbetriebsordnung werden nun beide Seiten gezwungen, sich sozusagen zu erklären im Bewusstsein, dass das in den Apotheken dokumentiert und von der Aufsichtsbehörde überwacht wird", erläutert Apothekerin Erika Fink.
Vor allem bei der Herstellung individueller dermatologischer Zubereitungen werden nicht selten Wirkstoffe kombiniert, die aus pharmazeutischer Sicht inkompatibel sind, wie die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt mitteilt.
Ebenso werden nach Informationen der Kammer häufig Arzneistoffe in handelsübliche Kosmetika eingearbeitet. Für diese gebe es in der Regel keine Daten zur Verträglichkeit mit den Wirkstoffen oder zur Stabilität.
Erhöhter Gesprächsbedarf zwischen Apothekern und Ärzten
Apotheker sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass derartige Rezepturen nicht optimal wirken. Folge: Die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass die Rezeptur den Qualitätsanforderungen nicht entspricht - und dann auch so nicht hergestellt werden darf.
Einige Apothekerkammern weisen in Rundschreiben an die Hautärzte bereits darauf hin, dass es wegen des zusätzlichen Aufwands zu Lieferverzögerungen kommen kann.
Der erhöhte Abstimmungsbedarf zwischen Apothekern und Ärzten führt dazu, dass die beiden Berufsgruppen enger zusammenarbeiten müssen. So kooperieren die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Apothekerverband Nordrhein, um Ärzten und Apothekern die Arbeit zu erleichtern.
Etwa 450 niedergelassene Hautärzte erhielten kürzlich ein Fachbuch zu standardisierten Rezepturen. "Um eine reibungslose Belieferung der Rezepturen sicherzustellen, sollten Ärzte möglichst eine standardisierte Rezeptur verordnen, zum Beispiel aus dem Neuen Rezeptur-Formularium" (NRF), empfiehlt Dr. Peter Potthoff, Vorstandschef der KV Nordrhein.
Er rät, unbedingt eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept anzugeben und sich gegebenenfalls mit den Apothekern direkt auszutauschen, "besonders bei neuen Rezepturen".
Herstellungsanweisungen für rund 250 standardisierten Rezepturen
Der Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) arbeitet bei der Qualitätssicherung individuell angefertigter Rezepturarzneimittel bereits seit einigen Jahren eng mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zusammen, die das NRF herausgibt.
Die dreibändige Loseblattsammlung ist dem Deutschen Arzneimittel-Codex angegliedert und enthält detaillierte Herstellungsanweisungen und Erläuterungen in den rund 250 standardisierten Rezepturen.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) beurteilt die Rezepturen vor der Aufnahme in das NRF. Somit sind diese Rezepturen bereits geprüft und Rückfragen nicht mehr notwendig. Nach ersten Untersuchungen könnten die NRF-Rezepturen rund 80 Prozent aller freien Rezepturen ersetzen.
"Insgesamt wäre es gut, wenn Ärzte auf standardisierte Rezepturen, zum Beispiel aus dem NRF, zurückgreifen würden. Dann wäre allen geholfen", meint Apothekerin Erika Fink.
"Ich bin mir darüber im Klaren, dass es immer "freie" Rezepturen geben wird. Aber deren Plausibilität und Unbedenklichkeit muss dann belegt und dokumentiert werden. Das dürfte im Einzelfall schwierig werden."
In haftungsrechtlicher Hinsicht hat die neue Apothekenbetriebsordnung für Ärzte laut BVDD keine grundlegend neuen Tatbestände geschaffen.
Bereits vorher bestehende Verpflichtungen, zum Beispiel die schriftliche Gebrauchsanweisung des Arztes zur Plausibilitätsprüfung, seien jetzt gesetzlich geregelt.
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