Leitartikel

Riskanter Wunsch nach schnellen Daten

Internet und die neuen Medien machen es möglich: Auch im Gesundheitswesen sind Daten immer schneller verfügbar. Dabei wird eine wichtige Komponente gerne vergessen: der Datenschutz. Besonders Arztpraxen könnte dies böse aufstoßen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Praxen müssen sich absichern, wer Zugriff auf Patientendaten hat.

Praxen müssen sich absichern, wer Zugriff auf Patientendaten hat.

© Dustin Lyson / fotolia.com

E-Mail-Spionage bei Gesundheitsminister Bahr, 300.000 Patientendaten bei Kreiskrankenhaus geklaut ... - es sind die großen Datenpannen und -lecks, die das Thema Datenschutz immer wieder einmal ins Bewusstsein der Akteure im Gesundheitswesen zurückrufen. Und das gilt leider auch für viele Arztpraxen. Im Zeitalter der schönen neuen Datenwelt und ihrer Möglichkeiten, aber auch der ganz neu auftretenden Daten-Begehrlichkeiten ein Fehler, der insbesondere Ärzte teuer zu stehen kommen kann.

In der alten analogen Welt war es noch recht einfach: Dokumentationspflichten gab es für Ärzte auch. Doch die Daten lagen auf gedrucktem Papier in abschließbaren Aktenschränken in der Praxis. Abrechnungsdaten oder Briefe mit Patienteninformationen an Arztkollegen gingen per Post raus. Hier konnten die Praxen zumindest darauf vertrauen, dass die Post ihrer Pflicht zum Brief- und Postgeheimnis nachkommt. Zumal eine Verletzung strafrechtlich geahndet werden kann. Datenschutzvergehen lagen eher darin, dass die Praxis am Empfang Patientenakten offen einsehbar liegen ließ.

In der neuen Datenwelt, in der kaum eine Praxis mehr ohne elektronische Patientenakten aber eben auch kaum mehr ohne Internetzugang auskommt, wird Datenschutz plötzlich komplizierter. In Wiesbaden beschäftigte sich bei der Fachtagung "Datenschutz in der Medizin - Update 2013" unter der Schirmherrschaft der KV Hessen gerade erst eine Reihe von Datenschutzbeauftragten und Juristen mit den Schwachstellen und Risiken in und für Praxen. Dabei brachte es die Düsseldorfer Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Astrid Luedtke, auf den Punkt ...

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