Kommentar – Kassen in der Pflicht
Triebfeder Zweitmeinung
Die Vermeidung unnötiger medizinischer Eingriffe zulasten der Solidargemeinschaft – und damit Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen – sind nur ein Ziel, das der Gesetzgeber mit dem Instrument der Zweitmeinung verfolgt. Verankert ist sie in dem im Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.
Noch ist aber unklar, welcher gesetzlich versicherte Patientenkreis konkret einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben wird. Hier ist der GBA noch in der Leistungspflicht – liefern will er voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres.
Wie Umfragen ergeben haben, befürworten inzwischen 90 Prozent der potenziell Anspruchsberechtigten die Zweitmeinung. So ist es nicht verwunderlich, dass, wie jetzt das jüngste Beispiel der AOK Hessen zeigt, immer mehr Kassen die Zügel in die Hand nehmen und selbst aktiv werden in puncto Zweitmeinung.
Altruismus alleine dürfte indes nicht die Triebfeder sein, denn jede Zweitmeinung kostet die Kasse 400 Euro, die an anderer Stelle wieder eingespart werden müssen.
Im – gewünschten – Nebeneffekt können die zweitmeinungsaktiven Kassen aber zusätzlich im Wettbewerb um Versicherte punkten – und zwar mit dem guten Unternehmensimage.
Lesen Sie dazu auch: Zweitmeinung: Telefon-Hotline vermittelt Facharzt in 48 Stunden