Arztbewertungsportale
Patienten für vollständige Arztlisten bei jameda und Co
Die Bundesbürger wünschen sich Informationen zu allen niedergelassenen Ärzten bei Arztbewertungsportalen.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Mit 71,4 Prozent möchten mehr als sieben von zehn Internet-Nutzern in Deutschland im Web vollständige Arztlisten vorfinden. Das zeigt eine nach Unternehmensangaben online-repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey, für die Anfang März 5053 Bundesbürger über 14 Jahre nach ihrer Einstellung zu Online-Arztverzeichnissen befragt wurden.
Auftraggeber der Studie war Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größtes Arztempfehlungsportal und Marktführer für Online-Arzttermine,
Laut Jameda "zeigen sich über alle Altersgruppen hinweg kaum Unterschiede, sodass davon auszugehen ist, dass auch die älteren Generationen ihre Ärzte mittlerweile online suchen und demnach im Internet einen vollständigen Überblick über in Deutschland praktizierende Ärzte erwarten", wie es in einer Mitteilung heißt.
Drei Viertel aller Jungen für allumfassenden Überblick
Unter den 18- bis 29-Jährigen und den 30- bis 39-Jährigen seien es 73,9 bzw. 73,1 Prozent, die online einen Überblick über alle Ärzte bekommen wollten. Unter den 40- bis 49- sowie den 50- bis 64-Jährigen seien es mit 72,2 bzw. 72,1 Prozent kaum weniger. Von den über 65-Jährigen wünschten sich 68,9 Prozent, die vollumfassenden Arztlisten im Internet zu finden.
"Das Ergebnis zeigt, welchen hohen Stellenwert Online-Arztsuchen wie jameda haben, denn Patienten suchen Informationen zu Ärzten heutzutage online. Um von ihrem Recht auf freie Arztwahl umfassend Gebrauch machen zu können, benötigen sie demnach vollständige Arztlisten. Ärzte sollten dies als Chance verstehen, um sich Patienten genau dort zu präsentieren: im Internet", kommentiert Jameda-CEO Dr. Florian Weiß.
Jameda reagiert mit der Umfrage offensichtlich auf das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, im Zuge dessen das Unternehmen das Profil einer – inzwischen nicht mehr praktizierenden – Dermatologin von seinem Arztbewertungsportal löschen musste (Az.: VI ZR 30/17). (maw)