Kommentar
Fraglicher Mutterschutz
Mit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes wollte der Gesetzgeber besser auf die Bedürfnisse von schwangeren und stillenden Frauen eingehen. Ob das mit Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze, Dokumentationen darüber oder der Möglichkeit bis 22 Uhr arbeiten zu dürfen gelingt, ist sehr fraglich.
Denn die eher bürokratisch ausgestalteten Pflichten bedeuten für Arbeitgeber letztendlich lästige Mehrarbeit. Und ein Arbeitgeber, der es mit seinen Fürsorgepflichten noch nie so genau genommen hat, wird dank des neuen Gesetzes nun gewiss keinen Sinneswandel durchlaufen.
Auch wenn das Einverständnis der Schwangeren vorausgesetzt wird, kann die Regelung, zum Beispiel bis 22 Uhr arbeiten zu dürfen, Druck aufbauen. Denn eine Schwangere wird gegenüber ihrem Arbeitgeber vielleicht einknicken, wenn er auf Arbeit nach 20 Uhr drängt.
Den eh schon bürokratiegeplagten Ärzten dürften die neuen Vorgaben die Zornesröte ins Gesicht treiben. Schließlich liegt es nahe, dass gerade Ärzten, die sich täglich um die Gesundheit ihrer Patienten kümmern, der Schutz von werdenden und stillenden Müttern zur Berufung gehört. Dass auch diese Berufsgruppe sich mit den neuen Pflichten auseinandersetzen muss, ist schlichtweg bitter.
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