Liebhaberpraxen sind dem Fiskus nicht lieb
NEU-ISENBURG (ure). Fehlt einem Arzt die Absicht, mit seiner Praxis Gewinne zu erzielen, kann er Verluste steuerlich nicht mehr abziehen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
NEU-ISENBURG (ure). Fehlt einem Arzt die Absicht, mit seiner Praxis Gewinne zu erzielen, kann er Verluste steuerlich nicht mehr abziehen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
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