Umstrittener Physiker darf Doktortitel behalten

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FREIBURG (dpa). Der unter Fälschungsverdacht stehende Physiker Jan Hendrik Schön darf seinen Doktortitel vorerst behalten. Die Uni Konstanz hätte ihm den Titel nicht entziehen dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Montag verkündeten Urteil.

Die Uni hatte Schön wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen und ihm den Doktortitel entzogen, als Fälschungsvorwürfe publik wurden. Schön sei unwürdig, einen Doktortitel zu tragen, so die Hochschule. Das reiche als Begründung für eine solche Maßnahme aber nicht aus, entschieden die Freiburger Richter. Sie gaben damit dem Wissenschaftler Recht, der gegen die Begründung geklagt hatte.

Die Universität hatte Schön den Titel im Juni 2004 entzogen und dies mit spektakulären Fälschungen Schöns in einem amerikanischen Forschungslabor begründet. Eine internationale Kommission war 2002 zu dem Ergebnis gekommen, Schön habe in 16 von 24 untersuchten Fällen Daten manipuliert. In Schöns Doktorarbeit wurden von der Uni Konstanz daraufhin zwar handwerkliche Fehler, jedoch kein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt.

Eine solche Maßnahme stelle für den Betroffenen einen schwerwiegenden Eingriff in seine Grundrechte dar. Sie sei nur möglich zum Schutz gewichtiger öffentlicher Interessen. Dies sei hier nicht der Fall. Das Gericht hat die Möglichkeit der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zugelassen.

Az.: 1 K 2248/09

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