Krankenkassen zieht es immer öfter vor den Kadi

Nordrhein-Westfalens Sozialgerichte verzeichnen für 2010 eine deutliche Zunahme der Streitfälle mit Krankenkassen.

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Gesetzestexte beim Sozialgericht: In NRW ist die Zahl der Klagen zur GKV im letzten Jahr angestiegen.

Gesetzestexte beim Sozialgericht: In NRW ist die Zahl der Klagen zur GKV im letzten Jahr angestiegen.

© dpa

KÖLN (iss). Die acht Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg bei den Klagen zur gesetzlichen Krankenversicherung registriert. Die Zahl der Verfahren nahm um 7,4 Prozent auf 7513 zu.

Nach Angaben des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen (LSG) gab es mehr Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Klinikabrechnungen.

Beschäftigt haben die Gerichte verstärkt die Forderungsausfälle der Kassen durch die ehemaligen Nichtversicherten, die nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge schuldig blieben.

Auch Schönheitsoperationen und andere medizinisch nicht indizierte Eingriffe seien immer wieder ein Streitpunkt zwischen Kassen und Versicherten, sagt LSG-Sprecher Dr. Matthias Röhl.

Im Jahr 2010 verzeichneten die Sozialgerichte insgesamt 91.160 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz.

Das war eine Steigerung von 4,6 Prozent. Die meisten Verfahren gab es in den Sachgebieten Grundsicherung für Arbeit mit 29.197 und Schwerbehindertenrecht mit 18.316. Vertragsarzt- und Vertragszahnarztangelegenheiten machten mit 1025 nur einen kleinen Anteil der Verfahren aus.

Hier gab es bei den Gerichten einen Rückgang um 13,4 Prozent. In der zweiten Instanz vor dem LSG stieg die Zahl dieser Verfahren allerdings deutlich um 26 auf 131. Einen Schwerpunkt der Auseinandersetzungen kann das LSG dabei nicht erkennen.

Auch beim LSG machte die Grundsicherung für Arbeit mit 2185 der 7125 Verfahren das Hauptarbeitsgebiet aus, gefolgt von der Rentenversicherung (1288) und der Unfallversicherung (833).

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