(Teil-)Berufsunfähigkeit muss angezeigt werden
REGENSBURG (maw). Auch wenn der Versicherer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Gesundheitsfragen nicht stellt, darf nicht schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine (Teil-)Berufsunfähigkeit vorgelegen haben.
Veröffentlicht:Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Regensburg weist der Deutsche Anwaltvereins (DAV) hin.
Az.: 3 O 1208/10