Titel trotz bestechlichen Doktorvaters rechtens
LÜNEBURG (dpa). Ein Doktortitel darf nicht aberkannt werden, nur weil sich der Doktorvater für die Betreuung der Promotion hat bestechen lassen.
Veröffentlicht:Es komme vielmehr auf die inhaltliche Leistung der Arbeit an, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bestätigte damit die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Der Fall: Die Universität Hannover hatte bei acht Juristen den Titel zurückgenommen, nachdem herausgekommen war, dass sich ihr Doktorvater für die Betreuung der Promotion hatte bestechen lassen.
Az.: 2 LA 333/10 bis 337/10, 348/10 bis 350/10