Gute Dialyse wichtiger als Ruin des Arztes
Patientenschutz versus Arzteinkommen: Wegen Fehlern bei der Dialyse hat die KV einem Arzt die Genehmigung entzogen - für ihn mit fatalen wirtschaftlichen Folgen. Egal, haben jetzt Richter entschieden.
Veröffentlicht:CELLE (mwo). Dialyseärzte, die die Dialyse auch abweichend von den geltenden Vorgaben zulassen, müssen ihre Dialysegenehmigung zurückgeben.
Mit einem diese Woche veröffentlichten Beschluss bestätigte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle den Entzug der Genehmigung für einen Nephrologen aus dem Großraum Hannover.
Der Mediziner war als Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und verfügte auch über eine Genehmigung für die Dialyse.
Eine Überprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ergab, dass er auch Patienten mit der Dialyse behandelt, bei denen der Kreatinin-Clearance-Wert die als ausreichend angesehene Schwelle nicht unterschreitet.
Sicherheit und Gesundheit gehen vor
Weil in solchen Fällen die Dialyse gesundheitsschädlich sei, entzog die KVN dem Internisten die notwendige Genehmigung.
Dagegen machte der Arzt zunächst mit einem Eilantrag geltend, dies bedeute seinen wirtschaftlichen Ruin. Zumindest bis zum Abschluss eines gerichtlichen Hauptverfahrens müsse er daher weiter die Dialyse durchführen können.
Doch offenkundig sei der Internist bei den Voraussetzungen für eine Dialyse nicht auf dem Stand der Dinge und daher "grundsätzlich ungeeignet", betonte nun das LSG.
Auch für die Zukunft sei zu befürchten, dass er sich nicht an die geltenden Vorschriften halte. Daher gehe die Sicherheit und Gesundheit der Patienten vor, und der Arzt müsse seine Dialysegenehmigung sofort und komplett zurückgeben.
Az.: L 3 KA 48/12 B ER