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Wodka-Mix darf nicht "Energy" heißen
KÖLN (iss). Ein Getränkehersteller darf ein Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent nicht als "Energy & Vodka" vertreiben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).
Veröffentlicht:Danach verstößt die Bezeichnung gegen die EU-Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Sie verbietet nährwertbezogene Angaben ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent.
Der Name vermittle den Eindruck, das Getränk verschaffe Energie, Tatkraft und Leistungsvermögen. Es erscheint nach Meinung der Richter als funktionelles Lebensmittel mit positiven Nährwerteigenschaften.