Verhütung
Keine Sozialhilfe für Pille und Co.
Das Bundessozialgericht hat gesprochen: Über 21-jährige Empfänger von Sozialhilfe müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Allerdings können Ärzte den Betroffenen zu Ausnahmen von der Regel verhelfen.
Veröffentlicht:KASSEL. Auch die Sozialhilfe übernimmt für Erwachsene ab einem Alter von 21 Jahren nicht die Kosten für Verhütungsmittel.
Auch hier gilt die entsprechende Altersgrenze aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wie am vergangenen Donnerstag, den 15.11.2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat.
Danach können Ärzte allerdings behinderten Frauen zu einer Kostenerstattung verhelfen, wenn sie bescheinigen, dass eine sichere Verhütung "behinderungsbedingt" erforderlich ist.
Grundsätzlich entschied das Bundessozialgericht, dass Sozialhilfeempfänger ab dem 21. Geburtstag kein Extrageld für die Verhütung mehr bekommen. Die Kosten seien vom Regelsatz gedeckt. Dieser enthält 15,50 Euro für "Gesundheitspflege".
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts besteht allerdings eine erste Ausnahme, wenn - etwa wegen Zuzahlungen - die Gesundheitsausgaben insgesamt "erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichen".
Für Behinderte ist laut Bundessozialgericht eine Kostenerstattung durch die überörtliche Sozialhilfe, die sogenannte Eingliederungshilfe, möglich. Bedingung dafür ist, dass Ärzte den Patienten einen "behinderungsbedingten Bedarf" für eine sichere Verhütung bescheinigen.
Denkbar ist ein solcher Bedarf nach Ansicht der Richter des Bundessozialgerichts, wenn Frauen wegen ihrer Behinderung ein "wahlloses Sexualverhalten" haben, das sie nicht selbst verantwortlich steuern können. (mwo)
Az.: B 8 SO 6/11 R