Plastische Chirurgie
Aus dem OP in den Gerichtssaal
Das Lid straff, die Haut wieder jugendzart - wer bei einer 70-Jährigen solche Erwartungen weckt, muss sich nicht wundern, wenn sie nach dem postoperativen Blick in den Spiegel ihren Anwalt anruft.
Veröffentlicht:NEW JERSEY. Plastische Gesichtschirurgen tragen ein besonders hohes Risiko, ihre Künste vor Gericht verteidigen zu müssen. Häufig spielt in den Prozessen die ungenügende Patientenaufklärung eine wichtige Rolle.
Insbesondere bei Nasen- und Lidkorrekturen werden oft Erwartungen geweckt, die nicht erfüllbar sind. Und die Patienten scheuen sich immer weniger vor Schadensersatzforderungen.
In den USA entstehen jährlich Folgekosten in Höhe von etwa 30 Milliarden US-Dollar (rund 23 Milliarden Euro) durch medizinische Fehler. Solche vermeidbaren Zwischenfälle verschlingen zudem eine Menge Geld in Form von Gerichtskosten und Entschädigungszahlungen.
Besonders viele Schadensersatzforderungen gehen an plastische Chirurgen. Etwa 15 Prozent von ihnen sehen sich jährlich mindestens einer Klage gegenüber. Damit ist ihr Risiko für einen Kunstfehlerprozess mehr als doppelt so hoch wie das aller anderen Kollegen.
Im Fall einer Verurteilung kostet dies einen US-Arzt durchschnittlich 200.000 US-Dollar an Entschädigungszahlungen. Die meisten Prozesse innerhalb der plastischen Chirurgie werden wegen vermeintlich verpatzter Brustoperationen geführt.
Häufigste Klagen nach Lidkorrektur und Nasenplastik
Jean Anderson Eloy von der New Jersey Medical School und Kollegen wollten wissen, wie sich die Klagesituation im Bereich der Gesichtschirurgie darstellt.
Hierzu untersuchten sie 88 Fälle, aus der "Westlaw legal database", in denen zwischen 1984 und 2012 ein Urteil gesprochen worden war, fast die Hälfte davon Klagen aus Kalifornien (Laryngoscope 2013; online 8. Januar).
Spitzenreiter unter den Beklagten in der plastischen Gesichtschirurgie waren mit 45 Prozent die plastischen Chirurgen, gefolgt von den HNO-Ärzten mit 17 Prozent.
62,5 Prozent der Prozesse waren allerdings zugunsten des Operateurs ausgegangen, 9,1 Prozent der Parteien hatten sich in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt und bei 28,4 Prozent der Kläger wurde ein Schaden infolge eines Kunstfehlers anerkannt.
Am häufigsten war über Augenlidkorrekturen und Rhinoplastiken gestritten worden, wobei diese Prozesse meist zugunsten des angeklagten Arztes ausgingen.
Klagen zu anderen Eingriffen endeten, mit Ausnahme der Rhytidektomie, allerdings weniger häufig zugunsten des Operateurs. So musste beispielsweise in zwei Drittel der Kunstfehlerprozesse, bei denen es um die operative Faltenglättung ging, der Arzt eine Schadensersatzzahlung leisten.
Häufig falsche Erwartungen
Klagepunkte in den meisten Prozessen waren überschießende Narbenbildung (25 Prozent), Probleme beim Lidschluss (16 Prozent) sowie postoperative Schmerzen (15 Prozent).
Bei einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten (38,6 Prozent) spielte eine angeblich unwirksame Einwilligung infolge unzureichender Aufklärung eine Rolle.
Dies unterstreicht die Wichtigkeit, so die Autoren, mögliche Risiken und Komplikationen ausführlich mit dem Patienten zu besprechen und Alternativen zu erörtern.
Dabei müssen dem Patienten realistische Ziele dargelegt werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass falsche Hoffnungen zu Enttäuschungen führen, die letztlich einen riskanten und kostspieligen Rechtsstreit nach sich ziehen. (St)