Adipositas-Chirurgie
Kasse muss Hautstraffung nicht zahlen
AACHEN. Die operative Straffung der Haut nach massivem Gewichtsverlust ist keine GKV-Leistung. So entschied das Sozialgericht Aachen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Eine Frau, die nach einer Magenbypass-Operation 70 Kilogramm abgenommen hatte, hatte ihre Kasse auf Kostenübernahme für die Entfernung überschüssiger Haut verklagt. Nach Ansicht der Richter geht es dabei aber nicht um die Behandlung oder Prävention einer Krankheit.
Eventuellen psychischen Belastungen könne die Frau mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie begegnen, dafür sei kein operativer Eingriff nötig. (iss)
Sozialgericht Aachen, Az.: S 13 KR 269/12