Transplantations-Prozess

Patient war vor Transplantation "topfit"

Im Göttinger Transplantations-Prozess hat die Witwe eines Patienten ausgesagt, bei dem die Op als nicht indiziert gilt.

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GÖTTINGEN. "Dann kam dieser schicksalhafte Anruf. Das ist, als wenn die Welt einen Moment stehen bleibt." So beschrieb am Dienstag eine 56-jährige Frau aus Osterode vor dem Landgericht Göttingen ihre Reaktion, als im Herbst 2010 vom Göttinger Uniklinikum die Nachricht kam, dass es eine Spenderleber für ihren Mann gebe.

"Wir haben gedacht, das ist jetzt ein Irrtum", erklärte sie in dem Prozess gegen den früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie. Ihr Mann hatte zwar eine Leberzirrhose.

Zu der Zeit sei er aber "topfit" gewesen und habe keine Beschwerden gehabt. Nun musste er sich plötzlich innerhalb von eineinhalb Stunden entscheiden, ob er sich eine neue Leber einpflanzen lassen wollte.

Er entschied sich dafür: "Wir haben das als Geschenk gesehen und gedacht, das können wir jetzt nicht ablehnen", sagte die Ehefrau.

Ein Jahr nach ersten Leberverpflanzung gestorben

Nach der Transplantation kam es jedoch zu schweren Komplikationen. Dem 57-jährigen Starkstromelektriker wurde ein weiteres Spenderorgan transplantiert, er starb jedoch ein Jahr nach der ersten Leberverpflanzung.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Chirurg sowohl für dessen Tod als auch für den Tod zweier weiterer Patienten verantwortlich. Sie wirft ihm vor, den Patienten eine Leber eingepflanzt zu haben, obwohl keine entsprechende Indikation vorlag. Die Anklagebehörde bewertet dies als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Osteroder Patient hatte sich erstmals im Februar 2010 im Göttinger Uni-Klinikum vorgestellt. Dies sei auf Anregung von Ärzten des Krankenhauses in Herzberg geschehen, berichtete die Witwe.

Eigentlich habe in Göttingen geprüft werden sollen, ob eine so genannte TIPS-Behandlung sinnvoll sein könnte. Hierbei wird ein Stent eingeführt, um zu erreichen, dass ein Teil des Blutflusses von der Pfortader nicht in die Leber, sondern in den großen Blutkreislauf fließt.

Den Ärzten vertraut

In Göttingen war jedoch von einer solchen minimal-invasiven Behandlung offenbar nie die Rede, stattdessen kam ihr Mann auf die Warteliste für eine Lebertransplantation.

Sie hätten dies lediglich als vorsorgliche Maßnahme gesehen für den Fall, dass es ihrem Mann irgendwann einmal schlechter gehen könnte, sagte die 56-Jährige.

Ihr Mann habe in der Folgezeit keinerlei Beschwerden gehabt, auch bei den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen habe es keinerlei Auffälligkeiten gegeben.

Als einige Monate später der Anruf aus dem Klinikum kam, hätten sie gedacht, dass die Leber speziell ihrem Mann zugedacht sei.

Dass die Leber ein so genanntes Zentrumsangebot war, habe sie erst viel später erfahren. Sie hätten den Ärzten und dem System vertraut, dass eine Transplantation das Richtige sei.

Was dann folgte, war jedoch ein monatelanger Leidensweg, der mit dem Tod endete.

Gutachter sehen keinerlei Notwendigkeit

Eine dreiköpfige Gutachterkommission, die im Auftrag der Universitätsmedizin Göttingen den Fall untersucht hat, kam einhellig zu dem Schluss, dass es keinerlei Notwendigkeit für eine Transplantation gab.

Es hätte ausgereicht, wenn sich der Patient regelmäßig in einer hepatologischen Sprechstunde vorgestellt hätte, sagte Kommissionsmitglied Manfred Stangl, chirurgischer Leiter am Transplantationszentrum des Klinikums Großhadern in München. Auch bei den anderen beiden Patienten sei keine Transplantation angezeigt gewesen.

Danach stellte der Angeklagte anhand einer Power-Point-Präsentation seine Sicht der Dinge dar. Nach seiner Ansicht war die Transplantation verantwortbar und vertretbar gewesen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. (pid)

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