Bundesgerichtshof
Stalking führt nicht gleich in die Psychiatrie
Ein Landgericht ordnet die Einweisung eines 24-Jährigen in die Psychiatrie an, weil er eine 22-Jährige verfolgt, bedroht und ihr nachgestellt hat. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aber wieder auf - und lässt den Mann frei.
Veröffentlicht:KARLSRUHE. Stalker müssen in der Regel nicht mit einer Einweisung in die Psychiatrie rechnen.
Eine solche "Unterbringung" kommt nur in Betracht, wenn in Zukunft erhebliche Straftaten drohen.
Dies müssten Straftaten sein, die "mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen", wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.
Im entschiedenen Fall hatte ein 24-jähriger Berliner im Urlaub eine 22-jährige Frau kennengelernt. Es gab danach zunächst noch lose Kontakte, eine Beziehung lehnte die Frau aber ab.
Weil sie sich durch den Mann eingeengt fühlte, wollte sie den Kontakt ganz abbrechen. Dennoch schickte er der Frau weiter unerwünschte Nachrichten.
Nachdem die Frau eine Stelle als Flugbegleiterin angetreten hatte, drohte er auf Facebook, sie auf einem Flug "fertig zu machen".
Junge Frau und ihre Eltern wurden krank
Die Frau reagierte mit Depressionen, Schlaflosigkeit und Angstzuständen. Nach Sachbeschädigungen am Haus ihrer Eltern musste sie sich krank melden.
Schließlich wechselte sie ihren Beruf und zog in eine andere Stadt. Auch ihre Eltern reagierten mit psychischen Belastungen.
Das Landgericht Dortmund verurteilte den Mann wegen Nachstellung, Bedrohung, versuchter Nötigung und auch wegen Körperverletzung zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Warum der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufhob und die sofortige Freilassung des Mannes anordnete, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text in unserer App-Ausgabe vom 18.10. weiterlesen.