Hepatitis B-Impfung
Guillain-Barré-Syndrom als Impfschaden anerkannt
DORTMUND. Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine mögliche Komplikation der Hepatitis B-Impfung. Deshalb kann die Erkrankung als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
Ein zweijähriger Junge war von seiner Kinderärztin gegen Hepatitis A und B geimpft worden. Heute leidet der Junge an den Folgen des Guillain-Barré-Syndroms mit Restlähmungen in den Beinen und einer Fußfehlstellung.
Die Eltern zogen vor das SG, weil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) über das LWL Versorgungsamt Westfalen die Anerkennung und Entschädigung als Impfschaden abgelehnt hatte. Der LWL hielt einen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung nicht für wahrscheinlich.
Das sahen die SG-Richter anders. Aufgrund der medizinischen Beweiserhebung erkannten sie eine haftungsbegründende Kausalität zwischen der Hepatits B-Komponente und dem Guillain-Barré-Syndrom. Der LWL hatte einen grippalen Infekt als Ursache für die Erkrankung angenommen.
Das hielt das Gericht aufgrund der dokumentierten Laborwerte für unwahrscheinlich.Das Sozialgericht verurteilte den LWL,dem Kind eine Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zu. Der Verband hat angegeben, dass er keine Berufung einlegen will. (iss)
Urteil des Sozialgerichts Dortmund, Az.: S 7 VJ 601/09