Trotz Hypoglykämie

Apotheker verweigerte Zucker

Hypoglykämien werden immer noch häufig falsch eingeschätzt, warnt die DDG. Anlass ist der Fall einer betroffenen Jugendlichen mit Diabetes, die ohne Geld vergeblich in einer Apotheke um Traubenzucker gebeten hatte.

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Hätte einer jugendlichen Diabetikerin schnell helfen können: Traubenzucker.

Hätte einer jugendlichen Diabetikerin schnell helfen können: Traubenzucker.

© stockfood / dpa

BERLIN. Eine Unterzuckerung bei Diabetespatienten ist gefährlich und deshalb ein Notfall. Betroffenen, die noch bei Bewusstsein sind, sollte unverzüglich durch die Gabe von Zucker geholfen werden.

Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) aus Anlass eines aktuellen Falles hin, wonach ein Apotheker einem 15-jährigen Mädchen mit Typ-1-Diabetes und akuter Unterzuckerung kostenlosen Traubenzucker verweigert hatte.

Solche Zustände mit zu niedrigem Blutzucker sind in der Regel schicksalhaft und nicht aus eigenem Verschulden entstanden, betont die Fachgesellschaft.

Im Herbst des vergangenen Jahres hatte ein 15-jähriges Mädchen mit Typ-1-Diabetes und akuter Hypoglykämie in einer Apotheke um Hilfe gebeten, berichtet die DDG in einer Mitteilung. Der Apotheker weigerte sich, eine Packung Traubenzucker anzubrechen und schickte das Mädchen weg.

Der Apotheker, gegen den die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelte, hat sein Verhalten öffentlich bedauert. Das Verfahren steht jetzt offenbar kurz vor der Einstellung, wie Medien berichten. Dem Mädchen war damals wenig später in einer anderen Apotheke mit Zucker geholfen worden.

Verhalten wird als "Schnorren" bewertet

Auf dem Branchenportal "apotheke adhoc" bewerteten Leser das Verhalten des Mädchens überwiegend als "Schnorren". Auch wurden die Eltern und das Mädchen selbst dafür verantwortlich gemacht, dass sich eine Unterzuckerung entwickelte, weil der diabeteskranke Teenager weder Geld noch Nahrungsmittel bei sich hatte.

"Solche Vorwürfe gegenüber Menschen mit Diabetes und Unterzuckerungen sind weit verbreitet und falsch", so Professor Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG in der Mitteilung.

"Wir weisen die Patienten darauf hin, immer Traubenzucker bei sich zu tragen. Trotzdem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass dieser nicht zur Hand ist und ungewollt eine Unterzuckerung entsteht."

Eine Unterzuckerung kann mit verwirrtem Verhalten und Bewusstseinsminderung einhergehen, was Außenstehende oft falsch einschätzen. "Einige halten unterzuckerte Diabetespatienten dann irrtümlich für betrunken", erklärt Fritsche.

Bei Verdacht sofort Zucker geben!

Hilfe zu leisten ist vergleichsweise einfach. Eine Unterzuckerung kann leicht mit einem gezuckerten Getränk, gezuckerten Nahrungsmitteln oder etwas Traubenzucker behandelt werden. "Sollte doch keine Unterzuckerung vorliegen, kann man durch eine einmalige Gabe von Traubenzucker jedenfalls keinen Schaden anrichten", versichert Fritsche.

Die DDG rät daher, auch nur bei Verdacht auf Unterzuckerung sofort Zucker zu verabreichen. Es müsse lediglich darauf geachtet werden, dass der Patient noch bei Bewusstsein ist. Ist der unterzuckerte Diabetespatient bewusstlos, sollte immer ein Notruf erfolgen.

Der Fall des 15-jährigen Mädchens veranlasst die DDG, darauf hinzuweisen, dass Unterzuckerungen in der Regel schicksalhaft entstehen und nicht aus eigenem Verschulden bewusst herbeigeführt werden.

"Manche Menschen mit Diabetes leiden auch unter Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen, die Unterzuckerung überfällt sie sozusagen ohne Vorwarnung. "Leider werden Unterzuckerungen oft verharmlost und in der Bevölkerung allgemein mit Hunger und Müdigkeit verwechselt."

Darüber hinaus erhöhen viele Diabetesmedikamente die Unterzuckerungsgefahr. "Deshalb sind blutzuckersenkende Tabletten und Insuline, die mit weniger Unterzuckerungen einhergehen, für Patienten von großem Vorteil", so Fritsche.

Diese Vorteile werden aber leider von den Kostenträgern nicht in ausreichendem Maße anerkannt, was von der DDG wiederholt kritisiert wurde. (eb)

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