Kritik

Heilberufe bemängeln Vorratsdatenspeicherung

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BERLIN. Die Berufskammern von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychologischen Psychotherapeuten üben scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages machen sie deutlich, dass der ärztlichen Schweigepflicht nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Von der Speicherpflicht ausgenommen würden dabei nur Verkehrsdaten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die anonyme telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten.

In diese Regelungen nicht einbezogen seien Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Psychologische Psychotherapeuten, heißt es.

Für diese Gruppen solle lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anwendung kommen.

"Alle Patienten benötigen die Möglichkeit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche vertrauen zu können. Schon das Gefühl einer Registrierung kann eine unter Umständen überlebensnotwendige Kontaktaufnahme verhindern", heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten.

Wenn die Daten erst einmal erhoben seien, biete die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr, so die Organisationen. Sie fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. (eb)

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