Urteil

Jobcenter ist bei künstlicher Befruchtung außen vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Eine künstliche Befruchtung zählt nach Meinung des Gerichts nicht zum Regelbedarf für Leistungsempfänger.

Die Kosten von mehr als 4000 Euro für eine Behandlung überschreiten den Richtern zufolge den vertretbaren Umfang zur Unterstützung von Rechten der Teilhabe am sozialen Leben. Zudem sei die Kinderwunschbehandlung weder unabweisbar noch unaufschiebbar.

Das klagende Ehepaar hatte sich auf das Grundgesetz berufen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (ami)

Az.: S 127 AS 32141/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Betrugsfälle im Gesundheitswesen

„Ohne Hinweisgeber ist es schwierig“

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Was ist der „Lego-Spieler-Fuß“?

Lesetipps
Eine Frau hält sich den Kopf und schaut angestrengt nach unten.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.

Gendermedizin

Long-COVID: Frauen vermutlich häufiger betroffen als Männer

Stethoskop auf Taschenrechner

© studio v-zwoelf / stock.adobe.com

Ministerium erklärt Regelung

Versorgungspauschale soll nicht zum GAU für Schwerpunktpraxen werden