Bestechung
Anti-Korruptionsgesetz tritt am Samstag in Kraft
BERLIN.Am Freitag wurde das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Offiziell tritt es am Samstag in Kraft.
Damit können nicht mehr nur angestellte, sondern auch freiberufliche Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden. Korruption gilt als Offizialdelikt, wird also von Amts wegen bereits bei einem Anfangsverdacht verfolgt. (cw)