Pflege
Strafrecht fragt nicht nach der Personaldecke
Ein Sturz mit tödlichen Folgen: Wegen fahrlässiger Tötung musste sich nun eine Pflegefachhelferin vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin verantworten.
Veröffentlicht:BERLIN. "Total geschockt" ist Linda P. nach Aussagen ihres Verteidigers Peter Feldkamp immer noch von den Ereignissen, die sich Anfang Januar 2016 in einem Pflegeheim im Berliner Westen ereigneten. Wie jeden Abend wollte die 28-jährige eine alte Dame, die durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmt war, vom Rollstuhl ins Bett transferieren, wie immer half sie der Frau beim Umsetzen alleine – obwohl an diesem Abend noch eine weitere Mitarbeiterin des Pflegeheims in dem Zimmer war.
Bisher hatte der alleinige Transfer auch immer gut geklappt. An diesem Tag rutschten der Heimbewohnerin, die 90 Kilogramm wog, jedoch die Beine weg. Die Folge: Sie und Linda P. stürzten zu Boden. Zunächst schien alles gut zu sein. Mit Hilfe von Kollegen wurde die alte Dame ins Bett gelegt. Erst am nächsten Tag klagte sie über Schmerzen. Wie sich herausstellte, hatte sie eine linksseitige Oberschenkelhalsfraktur. In einem Spandauer Krankenhaus wurde die Frau operiert. Aufgrund der "Belastung des Herzkreislaufsystems", so der Staatsanwalt, starb sie vier Tage nach dem Sturz an Herzversagen.
Noch heute, sagte Linda P. bei der Verhandlung zur Richterin, kämen ihr die Tränen, wenn sie an das Unglück denke. Dass ein Mensch zu Tode kam, belastet sie, berichtet ihr Verteidiger. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, muss sie sich nun auch noch in aller Öffentlichkeit vor Gericht verantworten. Entgegen den Erwartungen der Verteidigung wurde das Verfahren gegen Linda P. nicht eingestellt, sondern Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben und ein Termin zur Verhandlung festgesetzt. Die Besucherbänke sind überraschend gut besucht, auch Pressevertreter sitzen gleich hinter der Angeklagten, Fotos werden von ihr gemacht. Auf die Frage der Richterin, wie es ihr gehe, sagt Linda P., dass sie zittere.
Nach der Anklageverlesung zielen die Fragen des Staatsanwalts vor allem darauf ab, zu erfahren, ob es Vorgaben durch die Pflegeleitung gab, dass die Pflegeheimbewohner grundsätzlich nur zu zweit zu behandeln sind. Linda P.: "Nein." Erst nach ihrem Unfall habe es eine Teamsitzung gegeben, auf der beschlossen wurde, dass gelähmte Bewohner immer nur zu zweit "gemacht werden dürfen", berichtet die Angeklagte. Verteidiger Feldkamp betonte, dass es aber nach wie vor Patienten in dem Heim gebe, die von einer Pflegerin allein versorgt werden dürfen. Alles andere sei auch "schwierig personell".
Daraufhin belehrte die Richterin, dass aus strafrechtlicher Sicht das Personelle "zweitrangig" sei. "Ich weiß aber, dass Ihr Verschulden sehr gering ist", sagte sie zu Linda P., bevor sie die erlösende Frage stellte: Ob sie mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden sei? "Ja", nickte die Angeklagte. Innerhalb von sechs Monaten muss sie in Raten 1000 Euro an die Berliner Tafel zahlen, damit das Strafverfahren endgültig eingestellt wird.(juk)