Urteil

Zahnreinigung generell nicht auf Kasse

Zähneputzen gehört in die Eigenverantwortung der Patienten, so das Bundessozialgericht. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Notfalls muss die Pflegekasse zahnärztliche Leistungen tragen.

Veröffentlicht:

KASSEL. Regelmäßiges wöchentliches Zähneputzen durch eine Zahnärztin muss die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen. Das gilt auch dann, wenn ein körperlich und geistig behinderter Mensch nicht in der Lage ist, sich die Zähne selbst zu putzen, urteilte jetzt das Bundessozialgericht.

Der aus dem Raum Hannover stammende und 1975 geborene Kläger kann sich wegen seiner Behinderung nicht selber die Zähne putzen. Der Mann ist wegen einer Wirbelsäulenversteifung sowie geistigen Behinderung in Pflegestufe III eingestuft. Seine Mutter durfte bei ihm die regelmäßige Mundhygiene nicht vornehmen.

Auf eigene Kosten ließ sich der Behinderte einmal wöchentlich bei seiner Zahnärztin insgesamt zehnmal die Zähne reinigen. Die Zahnärztin erledigte dies mit Hilfe von Ultraschall, Zahnbürsten sowie einem antibakteriellen Chlorhexidin-Gel. Den Antrag auf Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse des Patienten, die DAK-Gesundheit, ab.

Das Sozialgericht Hannover verurteilte die Krankenkasse jedoch, dem Kläger 150 Euro zu erstatten. Das Landessozialgericht bestätigte diese Entscheidung. Doch das Bundessozialgericht gab anschließend der Krankenkasse recht.

Die Zahnreinigung sei eine "im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweise zur Verhütung von Zahnerkrankungen", die der Versicherte grundsätzlich in Eigenverantwortung erbringen muss, befand das Gericht.

Gegebenenfalls, so der Hinweis der Kasseler Richter, decke die Pflegeversicherung den Zahnpflegebedarf Pflegebedürftiger und Behinderter. (fl)

Bundessozialgericht

Az.: B 1 KR 30/16 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass eine chronische Lebererkrankungen ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer akuten Pankreatitis ist. Sie betonen aber, dass für eine endgültige Schlussfolgerungen die Fallzahlen teils zu gering und die Konfidenzintervalle zu weit sind.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Mehr Komplikationen, höhere Sterblichkeit

Akute Pankreatitis plus CLD – eine unheilvolle Kombination

Einweg-E-Zigaretten

© Moritz Frankenberg / dpa

Vaping

Konsum von fruchtigen E-Zigaretten im Trend