Urteil
Cannabispatienten dürfen nicht jagen
TRIER. Patienten mit regelmäßigem Cannabis-Konsum dürfen nicht jagen gehen.
Ihnen fehlt die waffenrechtliche Eignung für den Jagdschein, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am 8. Oktober bekannt gegebenen Urteil.
Denn bei einem regelmäßigen Cannabis-Konsum lasse sich kein konstantes psychisches Zustandsbild erreichen, um "mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß" umgehen zu können, so das Gericht.
Dem Kläger stehe damit als Cannabis-Patient auch nach bestandener Jagdprüfung kein Jagdschein zu.
Az.: 2 K 11388/17.TR