Frankreich

Urteil zu Schadenersatz im PIP-Skandal erwartet

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PARIS. Im Zusammenhang mit dem PIP-Skandal um minderwertige Brustimplantate will Frankreichs oberstes Gericht am Mittwoch eine wichtige Entscheidung zu Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland verkünden.

Der Kassationsgerichtshof beabsichtigt, bekannt zu geben, ob er ein Urteil aus Aix-en-Provence aufhebt, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Falls die Richter die damalige Entscheidung kassieren, müsste der Prozess wahrscheinlich ganz oder in Teilen neu aufgerollt werden.

TÜV sieht sich selbst als Opfer

Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert, der jahrelang minderwertiges Silikon-Gel für Implantate verwendet hatte. Betroffene Frauen warfen dem TÜV deshalb Schlamperei vor und forderten Schadenersatz.

Das Prüfunternehmen sieht sich jedoch selbst als Opfer des Betrugs von PIP – dies war im Strafprozess gegen den Gründer des inzwischen insolventen Herstellers auch anerkannt worden.

Hunderttausende Frauen betroffen

Der Skandal war 2010 aufgeflogen. Die reißanfälligen Silikonkissen könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein.

In dem Verfahren, das nun beim Kassationsgericht liegt, hatte ein Handelsgericht den TÜV in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt mehr als fünf Millionen Euro an mehr als 1600 Frauen verurteilt.

Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hatte dann aber geurteilt, dass der TÜV seine Verpflichtungen erfüllt habe. (dpa)

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