Abtreibung

Koalition verhindert Abstimmung über Paragraf 219a

Der Versuch, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen der Union zu streichen, ist vorerst gescheitert.

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Auch am Freitag gab es Debatten im Bundestag zum § 219a und dem Verbot der Werbung für Abtreibungen.

Auch am Freitag gab es Debatten im Bundestag zum § 219a und dem Verbot der Werbung für Abtreibungen.

© Mlenny / Getty Images / iStock

BERLIN. Im Bundestag wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen am Freitag in die Ausschüsse überwiesen. Die Freidemokraten hatten eigentlich eine sofortige Abstimmung verlangt, was Union und SPD jedoch mit ihrer Koalitionsmehrheit verhinderten.

Für eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a gäbe es im Bundestag eigentlich eine Mehrheit. Dafür müsste die SPD allerdings gemeinsam mit FDP, Linken und Grünen gegen CDU und CSU stimmen, was ein Bruch des Koalitionsvertrags wäre.

Die Sozialdemokraten bauen stattdessen auf den gerade gefundenen Kompromiss mit der Union: Danach bleibt das Werbeverbot bestehen, doch es soll klar geregelt werden, in welchem Rahmen Ärzte und Kliniken über Abtreibungen informieren dürfen.

Innerhalb der SPD gibt es erheblichen Gegenwind für die jetzt gefundene Lösung. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sprach jedoch von einem „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Immerhin bringe der Kompromiss mit der Union eine verbesserte Information für die betroffenen Frauen sowie eine größere Rechtssicherheit für die Ärzte.

Giffey sieht Kompromiss zu § 219a nicht gefährdet

Seine Parteikollegin, Familienministerin Franziska Giffey, hatte zuvor ebenfalls geäußert, sie glaube an die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Kompromissvorschlag der Regierung – „weil er verschiedene Interessen berücksichtigt und in einen Ausgleich bringt: Das Bedürfnis von Frauen nach umfassender Information, die notwendige Rechtsklarheit für die Mediziner und eine verlässliche Qualität der medizinischen Versorgung der Frauen“.

Paragraf 219a verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich schon strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD will den Paragrafen streichen, die CDU ihn beibehalten. Dieser soll nun ergänzt und die Rechtssicherheit für Ärzte, die Abtreibungen anbieten, erhöht werden.

Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel kritisierte die Sozialdemokraten: „Von der SPD hat man etwas anderes erwartet“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Freitag. „Die Sozialdemokratische Partei hat immer gesagt: „Der 219a ist ein Armenparagraf. Wir müssen uns für Frauenrechte einsetzen.“ Dass sie hier eine Zensur zementieren wollen, ist nicht zu verstehen und hat mit Sozialdemokratie gar nichts mehr zu tun.“ (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Paragraf 219a: Kompromiss steht beim Abtreibungswerbeverbot, Lösung unklar

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