Landessozialgericht Hessen

Tonerstaub macht nicht generell krank

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Will ein Arbeitnehmer seine Atemwegserkrankung wegen einer jahrelangen Belastung durch Tonerpartikel – wie zum Beispiel aus Laserdruckern und Kopiergeräten – am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkennen lassen, muss er die berufliche Ursache der Krankheit mit einem arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest belegen.

Das entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Der 63-jährige Kläger aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg hatte knapp vier Jahre als Vervielfältiger in einem Kopierraum gearbeitet. In der 30 Quadratmeter großen Räumlichkeit bearbeitete er täglich Kopier- und Druckaufträge in Höhe von 5000 bis 10.000 Blatt.

Wegen starker Atemwegsbeschwerden beantragte der Mann die Anerkennung einer Berufskrankheit. Er führte seine Beschwerden auf die Belastung mit Tonerpartikeln zurück.

Doch sowohl der Unfallversicherungsträger als auch das LSG lehnten die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Zwar lägen bei dem Vervielfältiger eine obstruktive Atemwegserkrankung und eine Rhinopathie vor.

Der Mann habe aber nicht nachgewiesen, dass diese Erkrankung auf den Tonerstaub zurückzuführen ist. Allein die Tatsache, dass Tonerstaub allergisierende Stoffe enthalte, führe noch nicht zwangsläufig zu Gesundheitsschäden und daher auch nicht automatisch zur Anerkennung als Berufskrankheit.

So habe der Kläger bereits vor seiner Tätigkeit als Vervielfältiger an Heuschnupfen und Asthma gelitten. Es sei auch nicht klar, in welchem Umfang er dem Tonerstaub ausgesetzt war.

Denn der Arbeitsplatz sei mittlerweile umgestaltet worden. Der Kläger habe sich auch geweigert, einen arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest durchzuführen, um allergische Reaktionen nachweisen zu können.

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankung und Tonerstaubbelastung sei daher nicht belegt worden, entschied das LSG. Die Anerkennung einer Berufskrankheit scheide deshalb aus. (fl/mwo)

Az.: L 9 U 159/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass eine chronische Lebererkrankungen ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer akuten Pankreatitis ist. Sie betonen aber, dass für eine endgültige Schlussfolgerungen die Fallzahlen teils zu gering und die Konfidenzintervalle zu weit sind.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Mehr Komplikationen, höhere Sterblichkeit

Akute Pankreatitis plus CLD – eine unheilvolle Kombination

Einweg-E-Zigaretten

© Moritz Frankenberg / dpa

Vaping

Konsum von fruchtigen E-Zigaretten im Trend