Urteil

Arztportal darf verdächtige Bewertungen löschen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein Arztbewertungsportal darf Bewertungen prüfen und bei Manipulationsverdacht löschen. So entschied am Dienstag das Landgericht München.

Geklagt hatte ein Zahnarzt und argumentiert, Jameda habe zehn positive Voten gelöscht, weil er sein Kundenverhältnis zu dem Portal gekündigt hatte.

Das Gericht sah aber keinen Zusammenhang zwischen Kündigung und Bewertungsprüfung. (cw)

Az.: 33 O 6880/18

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberarzt lässt Sohn Haken-Halten

Sohn hilft bei Op – Kündigung!

Finanzielle Lage der GKV

Zusatzbeiträge 2025: Hiobsbotschaften im Tagesrhythmus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Finanzielle Lage der GKV

Zusatzbeiträge 2025: Hiobsbotschaften im Tagesrhythmus

Lesetipps
Dreidimensionale Darstellung des Syphilis-Erregers.

© Christoph Burgstedt / stock.adobe.com

Hinweis von Infektiologin

Syphilis täuscht Rheumaerkrankungen und Schübe vor

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (l.) bei der Übergabe des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen an Jürgen Dusel, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Verena Bentele, Sprecherin des Deutschen Behindertenrats.

© picture alliance/dpa | Carsten Koall

Aktionsplan vorgelegt

Lauterbach forciert Umbau zu barrierefreien Arztpraxen