Urteil

Arztportal darf verdächtige Bewertungen löschen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein Arztbewertungsportal darf Bewertungen prüfen und bei Manipulationsverdacht löschen. So entschied am Dienstag das Landgericht München.

Geklagt hatte ein Zahnarzt und argumentiert, Jameda habe zehn positive Voten gelöscht, weil er sein Kundenverhältnis zu dem Portal gekündigt hatte.

Das Gericht sah aber keinen Zusammenhang zwischen Kündigung und Bewertungsprüfung. (cw)

Az.: 33 O 6880/18

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten

Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kanadische Fall-Kontroll-Studie

Erhöhte Hypoglykämie-Gefahr nach Beginn einer Betablocker-Therapie beobachtet

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung