Urteil
Arztportal darf verdächtige Bewertungen löschen
MÜNCHEN. Ein Arztbewertungsportal darf Bewertungen prüfen und bei Manipulationsverdacht löschen. So entschied am Dienstag das Landgericht München.
Geklagt hatte ein Zahnarzt und argumentiert, Jameda habe zehn positive Voten gelöscht, weil er sein Kundenverhältnis zu dem Portal gekündigt hatte.
Das Gericht sah aber keinen Zusammenhang zwischen Kündigung und Bewertungsprüfung. (cw)
Az.: 33 O 6880/18