Rx-Versandhandelsverbot
Grüne fragen nach Alternativen
Bundesgesundheitsministerium und Apothekerverband sind sich einig: Um existenzgefährdende Preiskämpfe im Rezeptgeschäft zu verhindern, ist das Verbot des Rx-Versands alternativlos. – Doch die Grünen wollen es genauer wissen.
Veröffentlicht:BERLIN. Während die Meinungsbildung zum Verbot des Rx-Versands innerhalb der großen Koalition weiterhin uneinheitlich ausfällt – vor allem in der SPD gibt es sowohl Befürworter als auch strikte Gegner des Gesetzgebungsvorhabens –, sind die Grünen offenbar nicht gewillt, den Versandhandel kampflos aufzugeben. In einer jetzt veröffentlichten Kleinen Anfrage will die Oppositions-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen,
- wie alternativlos das geplante Verbot des Rx-Versands überhaupt ist, beziehungsweise welche Alternativen die Regierung zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung geprüft hat und wieso sich diese als untauglich herausgestellt hätten,
- welche Belege die Regierung für ihre Behauptung beizubringen vermag, durch den Rx-Versand würde bei gleichzeitiger Aufgabe der Preisbindung die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet,
- welche Nachfolgeprobleme analog zur Ärzteschaft und welche Konsolidierungsprozesse im Apothekenmarkt der vergangenen Jahre zu beobachten waren und inwieweit diese Entwicklungen "auf die Existenz des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zurückzuführen" seien.
- Aber auch, welche Bedeutung dem Versandhandel heute schon für die medikamentöse Versorgung bestimmter Patientengruppen – etwa mit komplexen chronischen Erkrankungen oder bei der Kinder-Palliativversorgung – zukommt.
Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Oktober die in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltende Preisbindung als ungerechtfertigte Einschränkung des freien Warenverkehrs, insbesondere aber des Marktzugangs für ausländische Versandapotheken, eingestuft. Infolgedessen müssen sich ausländische Versender seither nicht mehr an die Preisbindung halten und können mit Rezept-Boni auf Kundenfang gehen.
Um die Preisbindung zu retten, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Mitte Dezember den Referentenentwurf eines "Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln" vorgelegt. Dagegen machen die Grünen nun geltend, dass die "in diesem Referentenentwurf enthaltenen Argumente für das beabsichtigte Verbot denen gleichen, die bereits erfolglos für den Erhalt der Preisbindung vor dem EuGH vorgetragen wurden". Tatsächlich hatte der EuGH in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich bemängelt, die Bundesregierung habe im Prozess lediglich behauptet, Rx-Boni gefährdeten die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Stichhaltige Beweise für diese Aussage habe sie aber keine vorgelegt.
Die Grünen fragen sich jetzt, wie denn die Regierung trotzdem auf die Idee komme, ihr mit gleichem Tenor eingeläutetes Verbotsvorhaben könnte europarechtlich zulässig sein? Ob inzwischen neue Erkenntnisse zu den vermeintlich negativen Struktureinflüssen des Rx-Versands vorlägen und wie die aussähen? – In diesem Zusammenhang erinnern die Grünen an eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu einem früheren Verbotsantrag des Bundesrates aus 2012, wonach zumindest aus Gründen des Gesundheitsschutzes allein ein Verbot des Rx-Versands nicht zu rechtfertigen wäre. Die Regierung habe "keinerlei Hinweise darauf", hieß es damals, "dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen Apotheken in sich birgt". (cw)