Verkauf
Freiverkäufliche Cannabis-Produkte in Apotheken
Ein Schweizer Pharmaunternehmen bringt drei freiverkäufliche Cannabis-Produkte in die deutschen Apotheken.
Veröffentlicht:GOSLAR. Als Ausnahme-Medikation bei einer schwerwiegenden Erkrankung ist Cannabis seit März vorigen Jahres in Deutschland verordnungsfähig. Jetzt schickt sich ein Schweizer Pharmaunternehmen an, hierzulande auch cannabishaltige OTC-Produkte zu vermarkten.
Die in Kradolf-Schönenberg unweit des Bodensees ansässige Medropharm bringt drei freiverkäufliche Cannabis-Produkte in die Apotheken: Einen kosmetischen Hanfbalsam ("CBD Skin Revitalizer") sowie zwei "Cannabis-Tinkturen", die als Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert sind und damit als Lebensmittel gelten. Der Balsam diene "zur Stärkung der Regenerationsfähigkeit der Haut", heißt es.
Die beiden Nahrungsergänzungsmittel, die jeweils weniger als 0,2 Prozent psychoaktives THC enthalten, könnten beispielsweise von entspannungsbedürftigen Zeitgenossen nachgefragt werden.
Mit welchem Nutzenversprechen sie an den Mann oder die Frau gebracht werden, bleibt dem Apotheker überlassen.
Kein Vorschlag zur möglichen Zweckbestimmung
Einen sogenannten "Health Claim", also eine von der EU-Kommission genehmigte, gesundheitsbezogene Werbeaussage für ein funktionales Lebensmittel, gebe es nicht, erläuterte auf Anfrage Medropharm-Chefin Dr. Claudia Zieres-Naut.
Man mache als Unternehmen zur möglichen Zweckbestimmung der Tinkturen öffentlich auch keinerlei Vorschlag. "Das dürfen wir nicht", so Zieres-Naut.
Apotheker können die Produkte über den Goslaer Pharmadienstleister und Spezialitätenhändler Med-X-Press beziehen. Als Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel dürfen Medropharms Cannabis-Präparate in der Freiwahl plaziert werden. So nennt sich derjenige Bereich einer Ladenapotheke, in dem Kunden auf Produkte frei zugreifen können.
Medropharm vertreibt seine Cannabis-OTC zudem auch über einen eigenen Online-Shop. (cw)