Bayern
Gefragter Cannabis-Privatarzt im Visier der Ermittler
Sinnvolle Therapie oder Geldmacherei? Ein Münchner Privatarzt sieht sich mit Ermittlungen wegen mutmaßlich medizinisch unbegründeter Cannabis-Verordnungen konfrontiert.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Seine Cannabis-Verordnungen brachten dem Münchner Privatarzt Rolf Müller vor Kurzem die Polizei ins Haus. Mitte Mai wurden Medienberichten zufolge sowohl seine Praxis als auch seine Wohnung durchsucht. Es soll einen Hinweis gegeben haben, dass Müller Patienten auch ohne therapeutischen Bedarf Cannabis verordnet habe.
Als Indiz dafür wurde benannt, er habe an einem Tag mehr als 80 Cannabis-Rezepte ausgestellt. Mitte März seien die Ermittlungen begonnen worden, Mitte Mai habe sich die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss verschafft. Bei den Durchsuchungen seien, so hieß es, "umfangreiche Patientenakten sichergestellt" worden. Die sollen nun ausgewertet und Zeugen befragt werden.
Gesetzesänderung im März 2017
Seit März 2017 ist nach der entsprechenden Gesetzesänderung in Deutschland die Verordnung von Cannabis als Medikament bekanntlich zulässig. Das gilt grundsätzlich für viele Krankheitsbilder, insbesondere, wenn andere Arzneien wirkungslos bleiben oder schwere Nebenwirkungen verursachen. Oft als Behandlungsgründe genannt werden Schmerzen und Beschwerden wegen Chemotherapie bei Krebs.
Aber längst nicht jeder Arzt wagt sich an diese Art von Arznei heran. Womöglich veranschaulicht Müllers Fall, wie viel noch unklar ist bei der präzisen Unterscheidung zwischen legalem Medikament und illegaler Droge. Der seit Jahrzehnten niedergelassene Privatarzt hat sich auf Naturheilkunde spezialisiert. Dort ist der Schritt zum pflanzlichen Hanf-Therapeutikum möglicherweise kürzer als in der typischen Arztpraxis.
Müller war kurzfristig nicht für eine persönliche Stellungnahme zu erreichen. Zu den Vorhaltungen äußert er sich aber auf seiner Praxis-Website: "Die Vorwürfe von 80-85 Verschreibungen an einem Tag sind völlig unrealistisch." Bei Erstanamnesen könnten es höchstens 20 sein, bei Folgerezepten 40.
Der Arzt verteidigt sich mit Verweis auf die Quelle der Ermittlungen. Ein früherer Mitarbeiter habe ihn angezeigt. Dieser habe ihn und seine Praxismitarbeiter schon zuvor bedroht und versucht, Geld zu erpressen. "Dieser Mitarbeiter instrumentalisierte die Polizei, um seine Forderung gegenüber Herrn Müller durchzusetzen, wir werden dagegen gerichtlich vorgehen", heißt es in der Stellungnahme Müllers.
Ebenfalls erwogen werde eine Sammelklage, da die Beschlagnahmung der Patientenakten ein Bruch des Patientengeheimnisses sei. "Patienten haben nichts zu befürchten und können weiterhin behandelt werden", so die Mitteilung.
Der Arzt hat sich zudem ganz offensichtlich über jeden erdenklichen Verlauf des Falles Gedanken gemacht und schreibt: "Die weitere Betreuung der Patienten wird durch angestellte Ärzte erfolgen, falls Herrn Müller im Laufe des Verfahrens die Approbation entzogen wird."
Tatsächlich wird schon aus Müllers Praxis-Webseite eine hohe Nachfrage nach Cannabis erkennbar. "Die massive Zunahme von Folgerezeptausstellungen blockiert immer mehr einen normalen Praxisablauf, daher werden Folgerezepte und Erstanamnesen nur noch an getrennten Tagen angeboten", ist dort zu lesen. In früheren Medienberichten war von kurzfristig etwa 500 neuen Cannabis-Patienten in Müllers Praxis die Rede.
Jede Menge Anforderungen
Um sicherzugehen, dass die Cannabis-Anfragen berechtigt sind, stellt der Arzt nach eigenen Angaben etliche Anforderungen. Demnach müssen Patienten Arztbefunde, Arznei-Verordnungen und Details einer eventuellen bisherigen Cannabis-Verordnung mitbringen. Sie müssen zu Behandlungsbeginn unterschreiben, dass die Dokumente echt sind. Falls sie gefälschte Unterlagen vorlegten, machten sie sich strafbar.
Für jedes Folgerezept sei zudem eine Erklärung einzureichen, welche Arzneimittel die Patienten bekämen und wie sich diese Medikation auf ihre Krankheit auswirke. Die Maßnahmen sollten sicherstellen, heißt es, dass Cannabis als Arznei verordnet wird und nicht als Droge.