Bundesgerichtshof

MSD kann Raltegravir weiterhin anbieten

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat eine vom Bundespatentgericht im Eilverfahren erlassene Zwangslizenz zum Vertrieb des HIV-Medikamentes Isentress® (Raltegravir) am Dienstag bestätigt. Damit kann MSD entgegen Patentansprüchen des Wettbewerbers Shionogi das Arzneimittel zunächst weiterhin in Deutschland anbieten. Der BGH begründete seinen Beschluss mit dem öffentlichen Interesse. Zwar sei nicht jeder HIV-Patient auf das Mittel angewiesen, doch gebe es Patientengruppen, die Raltegravir "zur Erhaltung der Behandlungssicherheit und -güte benötigen". (cw)

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