Pharma-Marketing

Kleines Geschenk, saftige Strafe

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BERLIN. Die Restriktionen, die sich die Pharmabranche kleine Kundengeschenke betreffend auferlegt, werden immer schärfer. So hat jetzt ein Gremium des Selbstkontrollvereins FSA ("Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie") ein Mitgliedsunternehmen abgemahnt, weil dessen Außendienst laminierte DIN-A4-Tafeln mit einer Darstellung des menschlichen Blutkreislaufs an Ärzte verschenkt hatte.

Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte 12.000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation. Den Stück-Wert der Tafeln beziffert der FSA mit 1,50 Euro.

Entscheidend war aber nicht die Wertigkeit, sondern der Inhalt: Laut FSA-Kodex wäre die kostenlose Abgabe nur dann zulässig gewesen, wenn es sich um einen "medizinischen Gebrauchs- und Demonstrationsgegenstand" gehandelt hätte, der "unmittelbar der Fortbildung von Angehörigen der Fachkreise sowie der Patientenversorgung zu dienen bestimmt gewesen wäre".

Doch die abgebildeten Sachverhalte – unter anderem zwei Darstellungen der Reizleitung mit und ohne Vorhofflimmern –, entsprächen lediglich dem "Kenntnisstand eines Medizinstudenten im vorgerückten Semester", heißt es. Für Fachkreise, die mit der Erkrankung vertraut sind, besäßen sie dagegen keinen "Fortbildungscharakter". (cw)

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