Kampf gegen Betrug und Korruption

Direkter Draht von KVen zu Staatsanwalt und Co.

Schwarze Schafe unter den Ärzten sollen es künftig schwerer haben, unentdeckt und ohne Androhung von Sanktionen weiterarbeiten zu können. Denn geht es nach dem Saarland, dann erhalten die KVen künftig einen direkten Infodraht zu den Strafverfolgungsbehörden.

Von Michael Kuderna Veröffentlicht:
Nicht nur bei Korruption - der neue Infofluss ist für die KVen auch in Sachen Regresse interessant.

Nicht nur bei Korruption - der neue Infofluss ist für die KVen auch in Sachen Regresse interessant.

© Eisenhans / fotolia.com

SAARBRÜCKEN. Zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen plant die Politik neue Maßnahmen.

Dazu gehören ein geregelter und früher Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Dabei will das Saarland vorangehen.

Konkreter Ansatzpunkt ist die "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen", kurz MiStra. Diese bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift regelt die Weitergabe von Informationen aus der Justizverwaltung an Dritte.

Der Abschnitt 26 erfasst dabei Strafsachen unter anderem gegen Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Hebammen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten in Rede steht oder der Tatvorwurf "in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen".

Widerstand aus Hessen

Mitgeteilt werden müssen Haftbefehle, die Anordnung oder Aufhebung eines Berufsverbots, die Klageerhebung und der Ausgang entsprechender Verfahren. Adressaten sind Approbations- und andere Behörden sowie Berufskammern.

Das Saarland möchte nun auch die KVen einbeziehen. Nach Angaben von Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch ist allerdings ein entsprechender Vorstoß auf Bundesebene wegen des Einstimmigkeitsprinzips am Widerstand Hessens gescheitert.

Deshalb wolle sie zunächst eine Verwaltungsvorschrift auf Landesebene einführen, die aber Pilotcharakter für eine länderübergreifende Regelung haben solle.

Die KVen haben großes Interesse an einer datenschutzrechtlich sauberen Lösung, etwa um frühzeitig Regressforderungen oder eine Entziehung der Zulassung prüfen zu können.

Bisher erhalten sie zwar in Ermittlungsverfahren oft zwangsläufig Kenntnis über Vorwürfe, wurden aber offiziell nicht einmal über den Ausgang informiert. Auch in Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsverfahren bleibt die KV in der Regel außen vor.

Die Konferenz der Justizminister in Deutschland wird sich in Kürze wohl auch mit einer Vorlage befassen, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestand zu regeln.

Dazu haben Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 451/13 vom 30.05.13), der möglicherweise schon am 7. Juni in der Länderkammer erstmals beraten wird.

Strafnorm soll es richten

Eine Woche später tagt die Justizminister-Konferenz im Saarland, das derzeit den Vorsitz inne hat. Die Bundesregierung scheint dagegen eine Strafnorm im Sozialgesetzbuch zu präferieren.

Hintergrund dieser Aktivitäten ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, wonach Kassenärzte keine Amtsträger sind und als Freiberufler bei der Annahme von Vorteilen derzeit nicht dem Bestechungsparagrafen des Strafgesetzbuches unterliegen.

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